Hallo Scheyna,
bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst im Regelfall erforderlich und auch erwünscht.
Die Hinzuverdienstgrenze ist so bemessen, dass der erzielte Hinzuverdienst aus den praktischen Erfahrungen normalerweise unter der bereits angegebenen Hinzuverdienstgrenze bleibt und damit anrechnungsfrei ist. Mit der angegebenen Höhe können Sie das aber selbst am besten beurteilen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können, müssen aber nicht beantragt werden. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie bereits eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, auch wenn der eigentlich Grundsatz Reha vor Rente gilt.
Einen abschließenden Katalog, welche Leistungen hierunter fallen, gibt es nicht. Letztlich müssen diese erforderlich und geeignet sein, die Tätigkeit z.B. am bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten. Hierzu bietet sich ein Gespräch mit einem Reha-Fachberater bzw. einer Reha-Fachberaterin Ihres Rentenversicherungsträgers an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung