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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld

von Franz Berger20.09.2013 | 10:22
1556 Ansichten
2 Antworten

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Ich hatte einen Dienstvertag, war also keiner "Tarifgruppe" zugeordnet und verdiente auch außer/übertariflich sprich Brutto 5000 Euro/Netto ca. 2600 Euro im Monat. Da ich jetzt schon seit 6 Jahren krank bin und in der Zeit Krankengeld, Arbeitslosengeld und Erwerbsminderungsrente hatte, werde ich jetzt bei einer Reha "Teilhabe am Arbeitsleben" eine berufliche Widereingliederung versuchen. Während dieser Zeit bekomme ich Übergangsgeld. Wie wird das Übergangsgeld berechnet, was ist das Regelarbeitsentgeld bzw. die Berechnungsgrundlage?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Herr Berger,

Ihr tats. seinerzeit erzieltes Arbeitsentgelt kann lt. Gesetz nicht mehr als Vergleichsgrundlage berücksichtigt werden.

Die Übergangsgeldberechnung wird aus dem Tarifentgelt/ortsüblichen Entgelt vorgenommen werden.

Mit freundlichem Gruß

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 20.09.2013 | 15:07
"Die Übergangsgeldberechnung wird aus dem Tarifentgelt/ortsüblichen Entgelt vorgenommen werden." Die Sachbearbeitung wird so tun, als ob Sie in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit tariflicher Bezahlung gearbeitet hätten und aus dem so ermittelten Tariflohn Ihr Übergangsgeld berechnen.
Deutsche Rentenversicherung
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