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Berechnung Übergangsgeld

von Ralph Heimbrand18.01.2017 | 21:37
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Hallo, mir wurde 2003 wegen Übernahme meiner alten Firma von einer neuen grösseren Firma gekündigt. Anschliessend bekam ich Arbeitslosengeld I und nach einiger Zeit ALG II. 2010 schlägt mir das Jobcenter vor, bei der Rentenversicherung eine Berufliche Wiedereingliederung zu beantragen. Diese wird genehmigt und ich erhalte Übergansgeld. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des letzten Lohnes, welches mir von der Firma mit 3500,-- Euro bestätigt wurde. Nach kurzer Zeit, schon während der Massnahme,habe ich einen neuen Job gefunden, welcher allerdings schlechter bezahlt war, als mein alter Job. Schon nach wenigen Monaten musste ich die Stelle wegen meiner vielen Krankheiten wieder aufgeben. Anschließend erhalte ich wieder für ein paar Monate ALG II bis mein Rentenantrag durch war Jetzt erhält ich eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Um Tagesstruktur zu haben, will ich jetzt in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten.. Hier bekomme ich doch auch Übergangsgeldß Wie wird dieses jetzt berechnet? Das Übergangsgeld wird doch dann mit der Rente verrechnet. Oder? Ist das Übergangsgeldgeld höher als die Rente bekomme ich dann die Differenz? Vielen Dank für Ihre hoffentlich ausführlichen Auskünfte. Vielen Dank!

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