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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld berufliche Rehabilitationsmaßnahme

von Mutter Beere09.09.2015 | 15:58
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Hallo, ich bin total verzweifelt und hoffe auf schnelle Hilfe. Ich bin seit letztem Jahr Krank geschrieben und beziehe ein Krankengeld von monatlich 817 €. Jetzt beginne ich in diesem Monat eine knapp ein jährige berufliche Reha Maßnahme vom Deutschen Rentenversicherungsbund. Nun meine Frage. Wie berechnet sich mein Überganggeld? Ich war vor meiner Krankheit in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis, wo ich in Teilzeit ( 30h die Woche) in etwa 960 € netto verdient habe. Da ich alleine lebe schiebe ich nun mächtig Panik, da ich Angst habe, das das Übergangsgeld unter meinem Krankengeld liegt und ich nicht weiß wie ich die laufenden Kosten abdecken soll, wie z. B. Miete usw. Von Lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B. Essen mal ganz abgesehen. Ich habe ein Kind (24) was aber schon seine eigene Wohnung hat. In einem Übergangsrechner, wo ich mein Einkommen eingegeben habe erhielt ich die Antwort, 652 € künftig zu erhalten, was wie man sich vorstellen kann nicht vorn und hinten reicht. Kann ich mir es überhaupt leisten an dieser Maßnahme teilzunehmen? Der Rententräger meinte nur am Telefon das er mir im Moment noch keine Auskunft darüber geben kann, obwohl schon alle Unterlagen vorliegen, wird die Berechnung erst an meinem ersten Schultag vorgenommen. Kann mir jemand helfen Licht ins Dunkle zu bekommen und meine Angst vor dem Nix zu nehmen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mutter Beere,

das Übergangsgeld ist wie bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf der Grundlage der vom Versicherten im Bemessungszeitraum bezogenen beitragsrelevanten Arbeitseinkünfte im Bemessungszeitraum entrichteten Beiträge zu berechnen.

Anders als bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation muss der versicherungspflichtig Beschäftigte nicht bis unmittelbar vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Arbeitsentgelt bezogen haben. Vielmehr kann auch auf Entgelte aus einem Bemessungszeitraum zurückgegriffen werden, die zu Beginn der Leistung zur Rehabilitation weiter zurückliegen. Es kann nur ein Arbeitsentgelt für die Berechnung des Übergangsgeldes anlässlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen werden, dass in einem Bemessungszeitraum erzielt worden ist, der noch innerhalb eines 3-Jahreszeitraumes vor Beginn der Leistung endet.

Bei Personen, die bei Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben z. B. Krankengeld bezogen und unmittelbar vor Beginn dieser Sozialleistung Pflichtbeiträge gezahlt haben, wird das dieser Leistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt für das nunmehr festzusetzende Übergangsgeld übernommen, sofern der letzte Tag des dazugehörigen Bemessungszeitraumes in die 3-Jahresfrist fällt.

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1 Antworten

=//=am 10.09.2015 | 11:20
Bei einer beruflichen Reha-Maßnahme wird das Übergangsgeld anders berechnet als bei einer med. Maßnahme. Sie waren im Bemessungszeitraum innerhalb der letzten 3 Jahre beschäftigt? Es wird dann eine Vergleichsberechnung angestellt zwischen dem bisherigen Entgelt und dem Tariflohn (auf Vollzeit hochgerechnet!) . Aus dem höheren Entgelt wird das Übergangsgeld berechnet. Aus der rechtlichen Arbeitsanweisung der DRV: R5.3.1 Berechnung nach einem nach Stunden bemessenen AE Die Ermittlung des jährlichen Tarifentgelts ist wie folgt vorzunehmen: Stündliches Tarifentgelt x tarifliche wöchentliche Arbeitszeit x 52 Wochen = jährliches Tarifentgelt zuzüglich jährliche tarifliche Einmalzahlungen = Gesamtjahreseinkommen (ggf. begrenzt auf die BBG) Die tägliche Übergangsgeld-Berechnungsgrundlage wird dann wie folgt ermittelt: Gesamtjahreseinkommen (ggf. auf die BBG begrenzt) x 65 v. H. = jährliche Berechnungsgrundlage : 360 = kalendertägliche Berechnungsgrundlage Beispiel 17: Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben: 02.02.2011 Ein Arbeitgeber teilt mit, dass der Stundenlohn für einen Schlosser 22,60 Euro beträgt und eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden tariflich vereinbart ist. An jährlichen tariflichen Einmalzahlungen zahlt der Arbeitgeber 4.000,- Euro. Lösung: Der Bemessungszeitraum ist der Januar 2011. 1. Ermittlung des jährlichen Tarifentgelts: 22,60 Euro x 39 Stunden = 881,40 Euro x 52 Wochen = 45.832,80 Euro Zuzüglich 4.000,- Euro Einmalzahlungen = 49.832,80 Euro Das jährliche Tarifentgelt überschreitet nicht die jährliche Beitragsbemessungsgrenze (2011 = 66.000,- Euro). 2. Ermittlung der täglichen Übergangsgeld-Berechnungsgrundlage: 49.832,80 Euro x 65 v. H. = 32.391,32 Euro 32.391,32 Euro : 360 = 89,98 Euro Das Übergangsgeld beträgt dann 68 % dieses Bemessungsentgeltes. Dieses kann doch deutlich höher sein als das von Ihnen errechnete (652,- EUR). Sobald Sie die Schulausbildung beginnen, informieren Sie unter Vorlage / Übersendung eines Nachweises Ihre Reha-Fachberaterin, damit das ÜG so schnell wie möglich berechnet wird. Das könnte man m.E. auch schon vorher tun.
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