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Experten-Antwort

Berechtigung für Grundrente für vorgezogene Altersrente für Schwerbehienderte

von MWS12.07.2020 | 18:23
812 Ansichten
2 Antworten

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Gibt es einen Anspruch auf Grundrenten-Zuschlag, wenn ich (Jg. 9.1959) wegen Schwerbehinderung (GdB 50) und Geringverdiener eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen beantragen würde? 35 Jahre sind erfüllt. Welche Voraussetzungen sind ansonsten zu erfüllen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MWS,

die Grundrente wird für alle Rentnerinnen und Rentner, sowie werdende Rentnerinnen und Rentner in Ihren Voraussetzungen identisch sein.

Es spielt die Art er bezogenen Altersrente (zB Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder eine andere Altersrente) keine Rolle.

Ob Sie persönlich einen Grundrentenzuschlag bekommen werden, vermag nach heutigem Stand noch niemand abschließend zu beantworten. Hier sind noch die technischen Umsetzungen abzuwarten.

Weitere Informationen zur Grundrente finden Sie auf unserer Homepage unter -> https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente.html

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1 Antworten

KSCam 12.07.2020 | 18:34
Grundsätzlich ja, wenn die übrigen Kriterien des neuen Grundrentengesetzes erfüllt sind. Zu gegebener Zeit sollen die betroffenen Rentner davon dann automatisch informiert werden. Es soll ja (irgendwann mal) alles automatisch gehen.
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