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Experten-Antwort

Übergang von voller EMR in Altersrente

von Florian S.29.12.2023 | 13:08
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Ausgangslage: Frau, 56 Jahre (Jahrgang 1967) alt, bekommt aktuell die volle Erwerbsminderungsrente (EMR) seit vielen Jahren. Man kann davon ausgehen, dass diese bis zum Rentenalter bestehen bleibt. 1. Wann geht der Rentenanspruch von EMR auf Altersrente über? 2. Wie hoch wird die Altersrente sein? Könnte diese geringer sein als die aktuelle volle EMR? 3. Kann sich die Frau jetzt schon berechnen lassen, wie hoch die spätere Altersrente sein wird? Was muss sie hier genau anfragen? Viele Grüße Florian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Florian S.,

 

1. Die Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich zum Zeitpunkt des Erreichen der Regelaltersrente in eine Regelaltersrente umgewandelt. Auf Antrag des Versicherten ist aber (bei Erfüllung der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen) auch eine frühere Umwandlung in eine vorgezogene Altersrente möglich.

 

2. Es findet grundsätzlich eine neue Berechnung für den Altersrentenanspruch statt. Die Entgeltpunkte aus der Erwerbsminderungsrente sind jedoch besitzgeschützt, so dass die sich an die Erwerbsminderungsrente anschließende Altersrente mindestens so hoch ist, wie die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente.

 

3. Um zu erfahren, wie hoch die Altersrente voraussichtlich sein wird, kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft (Proberentenberechnung) angefordert werden.


 

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18 Antworten

Mikeam 29.12.2023 | 13:46
Mit 67 geht die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente über. Sie wird mit aller Wahrscheinlichkeit genauso hoch sein, wie die bisherige Erwerbsminderungsrente. Man kann aber auch schon eher in irgendeine vorgezogene Altersrente gehen, auch dann wird sich an der Höhe der Rente nichts ändern, Da weitere Abschläge zu einer Erwerbsminderungsrente nicht hinzu kommen. Eine Probeberechnung kann man ein halbes Jahr vorher beantragen.
grundsätzlicham 02.01.2024 | 07:27
Wenn die Gesetzeslage in 10 Jahren noch so ist, wie sie ist, ist es, wie meine Vorredner beschrieben haben. Aber da die Dame erst Mitte 50 ist, kann sich bis dahin noch etwas geändert haben!
Voraussetzungenam 02.01.2024 | 09:10
Zitat von Elvira Klein anzeigenausblenden
Es ist ratsam, bei neuen Fragen einen neuen Thread zu eröffnen, da die Experten in einen bereits beantworteten nicht mehr reinklicken werden. Und: die Erwerbsminderungsrente dient nicht dazu, die Altersrente zu erhöhen, sondern kann bezogen werden bzw. beantragt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Also die med. Voraussetzungen gegeben sind, dass der Antragsteller dem allgem. Arbeitsmarkt aus gesundheitl. Gründen nur noch unter 3 Std pro Tag zu Verfügung stehen kann.
Dieter Jan Kaniowitz L745657440am 27.03.2024 | 03:45
Annemarie Qallapekuam 19.10.2024 | 16:04
Seehaseam 02.06.2025 | 21:25
Das sehe ich auch so. Eine EM Rente ist dazu gedacht, wenn man so schwer erkrankt ist, dass man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, über 3 Stunden täglich, nicht mehr einsetzbar ist. Das bedeutet eine erhebliche Einschränkung im allgemeinen Leben und wird niemals mal ebenso erteilt.
Seehafenam 02.06.2025 | 21:30
Nein, kann man nicht. Sofern die Rente befristet ist, wird diese entsprechend nach max 3 Jahren geprüft. Bei unbefristeten Renten kann es ebenso zu Prüfungen kommen. Sofern man direkt von der EM Rente in die Altersrente wechselt, dazwischen nicht mehr als 24 Monate liegen, besteht ein Bestandsschutz. Das bedeutet, die Altersrente darf derzeit nicht unterhalb der EM Rente liegen.
Seehaseam 02.06.2025 | 21:33
Bestehende Renten sollten davon ausgenommen sein. Das betrifft wohl eher künftige Rentner. Bin ich heute Rentner, dann kann ich ja nicht entsprechend der Neuregelungen vorsorgen. Veränderungen betreffen doch bislang eher künftige Rentner.
Seehaseam 02.06.2025 | 21:38
Korrekt. Eine EM Rente bekommt man nicht einfach so. Ganz ehrlich, dass wäre auch ein Schlag ins Gesicht, für jeden EM Rentner, der sich durch Anträge und Gutachten kämpft, trotzt schwerer Erkrankung.
Seehaseam 02.06.2025 | 21:40
Nein, beim direkten Wechsel, innerhalb von 24 Monaten, besteht ein Bestandsschutz. Die Altersrente darf nicht geringer ausfallen als die EM Rente
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