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Bericht Arbeitsmarktrente

von Dieter25.11.2008 | 12:59
979 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag was ist unter Arbeitsmarktrente zu verstehen??Hat das mit Alter zu tun,mit Arbeitslosigkeit ab einem bestimmten Alter oder unsw.Kann mir da jemand die Sache einfach erklären!!!Danke

3 Antworten

Karl Aueram 25.11.2008 | 13:03
Eine derartige Rente kommt seit der Rentenreform im Jahr 2001 nur noch für Versicherte in Betracht, deren Leistungsfähigkeit für jedwede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes im Bereich von arbeitstäglich drei bis unter sechs Stunden liegt. Bei Erfüllung der rentenrechtlichen Voraussetzungen sind sie dann teilweise erwerbsgemindert gem. § 43 Abs.1 SGB VI. Für diese Versicherten wurde die „konkrete Betrachtungsweise“ des Arbeitsmarktes beibehalten, so dass es für die Rentenhöhe weiterhin darauf ankommt, ob die Betroffenen einen Teilzeitarbeitsplatz innehaben bzw. ihnen ein solcher angeboten werden kann. Falls das nicht der Fall sein sollte, haben sie einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes. Nach der Rentenreform im Jahr 2001 hat sich der Zugang an arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten ab 2002 halbiert und stagniert auf einem Niveau zwischen ca. 10 000 und 11 500 Renten pro Jahr. Der starke Rückgang bei den bewilligten Arbeitsmarktrenten ist zunächst mit den veränderten Zeitgrenzen bei der sozialmedizinischen Beurteilung zu erklären. Bezogen auf die Anzahl aller Erwerbsminderungsrenten werden im Vergleich zu einer Arbeitsmarktrente fünf bis sechs Renten ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen bewilligt.
Rosannaam 25.11.2008 | 13:21
>>Falls das nicht der Fall sein sollte, haben sie einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes.<< Aber nur AUF ZEIT für längstens 3 Jahre.
Dieteram 25.11.2008 | 13:40
Danke für verstädliche Erkärung an Karl Auer und ich glaube, an die Fachfrau Rosanna!
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