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Experten-Antwort

Überprüfung der Antwort von @Interna von Heute 14:24 Uhr

von Fan der Arbeitsmarktrente19.03.2024 | 15:57
255 Ansichten
12 Antworten

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Guten Tag @Interna hat Heute um 14:24 Uhr geantwortet: "Sie brauchen gar nicht zu hoffen, dass es die Arbeitsmarktrente noch lange gibt, weil der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Das wird sich eher ändern als Sie glauben. Arbeit schändet auch Sie nicht." Zu dieser Antwort habe ich folgende Fragen: 1. Ist die Antwort fachlich korrekt? 2. Falls ja, wie lange gibt es die Arbeitsmarktrente noch, weil der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt? Oder anders rum gefragt, ab wann genau gibt es die Arbeitsmarktrente nicht mehr, weil der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Beachtung der Arbeitsmarktlage für die Feststellung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist gesetzlich geregelt. Eine Änderung dieser Gesetzesgrundlage wird aktuell nicht debattiert.

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11 Antworten

gut überlegenam 19.03.2024 | 16:36
Sie haben doch sicherlich die DRV-Expertenantwort in dem Beitrag gelesen, in dem 'Interna' irgendwas einfach in den Raum geworfen hat... sonst machen Sie das mal https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/erwerbsminderungsrent… Oder wollen Sie jetzt bei jeder (auch überflüssigen) Zwischenbemerkung, die irgendwer macht, nach dem 'Wahrheitsgehalt' fragen? Es wird INDIVIDUELL geprüft, ob ein Antragsteller Anspruch auf eine volle EM-Rente hat, wenn er keinen Arbeitsplatz mehr hat und ihm entsprechend seiner Einschränkungen innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages kein Teilzeit-Arbeitsplatz vermittelt werden kann. Die 'rechtlichen Anweisungen' dazu, die wesentlich mehr Aussagekraft haben als der Satz von 'Interna', finden Sie hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Und darüber hinaus beschäftigen Sie sich bitte noch mit dem §145 SGB III 'Nahtlosigkeit', dann werden Sie feststellen, dass das unter die Voraussetzung fallende 'Jahr' recht schnell rum ist...
Du wirst Dich noch wundern!am 19.03.2024 | 18:03
Na Kleiner, haste jetzt die Hose voll? Du kriegst noch früh genug Deine Ablehnung der Arbeitsmarktrente. Wird auch Zeit, dass der Beitragszahler diesen Drückebergern nicht mehr die volle Rente zahlen muss, obwohl diese einige Stunden arbeiten können.
gut überlegenam 19.03.2024 | 18:27
Die Frage ist nicht, ob der Arbeitsmarkt 'allgemein' als verschlossen gilt, sondern ob für den entsprechenden Antragsteller ein seinen Leistungsfähigkeiten entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann. Es bleibt also zunächst einmal abzuwarten, was dann bei den Diskussionen irgendwann mal überhaupt heraus kommt. Manche Gesetze werden im Hauruckverfahren beschlossen, manche benötigen Jahre.... Und dann wird ggfs. das BSG neue Entscheidungen fällen müssen, wenn entsprechende Klagen sich dort dann häufen. Noch basiert alles auf einer Entscheidung des BSG von 1976.
gut überlegenam 20.03.2024 | 09:52
andere Gesetze (oder Urteile) sind auch nicht für ewig in Stein gemeißelt.... :-) Es kann doch aber immer nur von der 'aktuellen' Gesetzeslage ausgegangen werden, denn keiner kann in die Zukunft schauen :-)
W*lfgangam 21.03.2024 | 09:04
In Deutschland wird gemeinhin für den Lebensunterhalt gearbeitet und nicht per EM-Rente auf der faulen Haut gelegen. Nur die Linken wollen es anders haben, aber wir sind nicht im Urwald, sondern in Deutschland! Faules Volk, echt jetzt!!
Hotzenplotzam 21.03.2024 | 18:35
Na Mimimi wie lebt es sich als Einzeller? Deine Familie ist bestimmt froh das du wenigstens nicht auf den Hof scheißt. Du bist auch nicht gerade der Held der Arbeit. Bist wie ein paar andere den ganzen Tag im Netz und Beleidigst Menschen. Armer Wurm
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