Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenNein, es gab diesbezüglich keine grundsätzlichen Verfahrensänderungen. Sie beziehen eine Dauerrente, weil es nach unseren Feststellungen unwahrscheinlich ist, dass Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Sie können daher davon ausgehen, dass es regelmäßig keine Nachprüfung geben wird.
Sofern wir Umstände wahrnehmen, die Anlass geben, dass es anders sein könnte, wäre eine Überprüfung angezeigt. Das kann z. B. sein, wenn Sie über das festgestellte Leistungsvermögen hinaus tatsächlich erwerbstätig sind und diese Beschäftigung nicht nur probeweise ausüben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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