Nein, es gab diesbezüglich keine grundsätzlichen Verfahrensänderungen. Sie beziehen eine Dauerrente, weil es nach unseren Feststellungen unwahrscheinlich ist, dass Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Sie können daher davon ausgehen, dass es regelmäßig keine Nachprüfung geben wird.
Sofern wir Umstände wahrnehmen, die Anlass geben, dass es anders sein könnte, wäre eine Überprüfung angezeigt. Das kann z. B. sein, wenn Sie über das festgestellte Leistungsvermögen hinaus tatsächlich erwerbstätig sind und diese Beschäftigung nicht nur probeweise ausüben.