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Experten-Antwort

Berücksichtigungszeiten für Erwerbsminderungsrente

von Hermine28.05.2022 | 23:20
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4 Antworten

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Hallo an alle im Forum. Ich habe folgende Frage an die Spezialisten. Ich muss auf Grund von Krankheit, die Erwerbsminderungsrente beantragen. Laut Arztbefund, trat meine Kranheit am 15.06.2020 ein. Nun habe ich nachgerechnet, daß ich vom 15.06.2015 bis zum 15.06.2020 auf 27 Pflichtbeiträge in dieser Zeit komme. Da ich von Mai 2000 bis Juni 2017 Berücksichtigungszeiten im Verlauf stehen habe mit weiteren Pflichtbeiträgen, wäre meine Frage, wie dies nun ( in welchen Schritten ) zurückgerechnet wird um auf die fehlenden Pflichtbeiträge zu kommen.Geschieht Das in weiteren 5 Jahresschritten in die Vergangenheit??? Es wäre schön wenn mir das jemand erklären könnte wie sich dies verhält.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hermine,

„Jonny“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits umfassend und zutreffend beantwortet. Benötigen Sie noch weitere Informationen und Erläuterungen zur Erfüllung der „besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen“ einer Erwerbsminderungsrente, so finden Sie diese z. B. auch im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung unter

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html#doc1576684bodyText32.

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3 Antworten

Tippam 29.05.2022 | 08:43
Erster Hinweis: Sollte Ihr Versicherungskonto geklärt sein, dann sehen Sie sich doch mal Ihre letzte Renteninformation an. Sollte dort stehen, dass Sie nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt haben, müssen Sie sich auch nichts vormachen oder versuchen schönzureden. Dann wird es nichts mit der Erwerbsminderungsrente. Die 27 Beitragsmonate reichen jedenfalls für einen Anspruch nicht aus. Im Detail kann Ihnen das Ihr zuständiger Rententräger erläutern, der ja auch Zugriff auf Ihr Konto hat und sehen kann, ob alle erforderlichen Zeiten auch gespeichert sind.
KSCam 29.05.2022 | 09:33
Wenn Sie seit dem 10. Geburtstag des letzten Kindes mehr als 24 unbelegte Monate haben, dürfte kein Versicherungsschutz bestehen. Aber es weiß ja auch niemand ob und wann Erwerbsminderung eingetreten ist. Im Zweifel den Antrag stellen und die Entscheidung abwarten.
Jonnyam 29.05.2022 | 11:00
Sollte die DRV – wie im Arztbefund angegeben – den 15.06.2020 als Eintritt der Erwerbsminderung ansehen, müssten für einen Rentenanspruch in der Zeit vom 15.06.2015-14.06.2020 (= 61 Kalendermonate) mindestens 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Der „5-Jahreszeitraum“ wird allerdings (jeweils) um solche Zeiten in die Vergangenheit verlängert, die von einer erforderlichen Beitragszahlung ausgenommen sind. Dazu gehören auch Berücksichtigungszeiten. In Ihrem Fall wären das die Berücksichtigungszeiten vom JUN 2015-JUN 2017 (= 25 Monate) die also den „5-Jahreszeitraum“ entsprechend vorverlegen. Und da in diesen vorverlegten Zeitraum wieder Berücksichtigungszeiten vorhanden sind, erfolgt eine weitere Vorverlegung letztlich bis zum 15.06.2008. Vielleicht sind ja dann mit den Kindererziehungszeiten in dem Zeitraum vom 15.06.2008-14.06.2020 die erforderliche 36 Pflichtbeiträge vorhanden. Alles klar?
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