Hallo Marc, grds. wird das von Ihnen neben dem Übergangsgeld bezogene Entgelt auf das Übergangsgeld angerechnet. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Rehafachberater oder dem Sachbearbeiter des Leistungsträgers über Ihre geplanten Nebentätigkeiten. Ggf. ist auch zu prüfen, ob Ihre Belastungsgrenzen mit einer zusätzlichen Tätigkeiten überschritten werden.