Hallo King George,
die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Renten der Berufsgenossenschaften werden zum 1.7. jeden Jahres entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verändert haben.
Der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten gilt nicht für die Renten der Berufsgenossenschaften.