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Experten-Antwort

Beschäftigung einer Mitarbeiterin in der FZP ATZ

von Regina Reeck03.04.2013 | 14:06
1444 Ansichten
2 Antworten

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Eine meiner Mitarbeiterinnen ist im Dez 2011 in die FZP ATZ gegangen, ihre Stelle wurde nachbesetzt. Nun ist die neue Mitarbeiterin seit Anfang 2013 langfristig erkrankt, die Arbeit bleibt liegen bzw. kann nicht mehr vollständig erfüllt werden. Die ehemalige Mitarbeiterin hat sich bereit erklärt , stundenweise auszuhelfen. Wie kann das am besten umgesetzt werden - Honorarvertrag, Mehrarbeit oder geringfügige Wiederbeschäftigung bei Vorliegen eines innerbetrieblichen Grundes? Vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit freundlichen Grüßen Reeck

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Frau Reeck,

ausnahmsweise kann dem Vorliegen von Altersteilzeitarbeit eine vorübergehend geringfügige Arbeit in der Freistellungsphase des Blockmodells nicht entgegen stehen, sofern dadurch im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 AtG der Charakter der Altersteilzeitarbeit nicht verändert wird.

Die Prüfung, in welchem Umfang in diesen Fällen von einer vorübergehenden geringfügigen Arbeit auszugehen ist, hat jeweils im Einzelfall zu erfolgen. Anfragen hierzu sind an die jeweilige Agentur für Arbeit (in Förderfällen), im Übrigen an die zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten.

Wenden Sie sich deshalb bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger, damit dieser eine verbindliche Entscheidung für diesen Einzelfall treffen kann.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antworten

Peeetam 03.04.2013 | 16:54
Dann sollten Sie als Chefin vielleicht selbst mehr mit arbeiten oder - noch besser - jemanden neu einstellen. Manchmal ist die Lösung auch ganz einfach.
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