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Experten-Antwort

Bescheid Versicherungsverlauf Widerspruch möglich?

von Seidelbast27.06.2019 | 21:47
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3 Antworten

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Liebe Rentenversicherungsexperten, heute erreicht mich ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung: Der Bescheid sagt, dass die Daten des beigefügten Versicherungsverlauf, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festgestellt werden. Gleichzeitig heißt es aber, dass über die Anrechnung und Bewertung erst dann entschieden wird, wenn ich eine Leistung beantrage. Ich bin kerngesund (keine Reha), mittelalt (49, d.h. keine Rente in Sicht) und habe noch eine Arbeit - d.h. Leistungen brauche ich derzeit nicht. Meine Fragen: 1) Im Versicherungsverlauf scheinen Lücken zu sein: Besser jetzt gleich berichtigen lassen oder habe ich noch Zeit bis ich eine Leistung benötige (ich bin von Arbeitslosigkeit bedroht und habe eigentlich keine Zeit für einen Beratungstermin)? 2) Wenn mein Arbeitgeber pleite geht, gehen mir 250 Überstunden und mind. 30 Urlaubstage flöten bzw. werden zu einem Bruchteil (ca. 5%) über die Insolvenzquote befriedigt. Dieser Verlust schlägt sich dann doch auch auf meine Rente nieder (ich bekomme Gehalt nicht, dadurch fließen keine Rentenbeiträge, dadurch verringert sich meine Rente) - oder? 3) Versicherungsältester (mögen die selbst diesen Namen?) oder Auskunfts- und Beratungsstelle: Wo erhalte ich schneller einen Termin/wer ist die bessere Anlaufstelle? Kleines Kompliment am Rande: Gegen alte Briefe aus Ihrem Haus, ist der fast schon gut verständlich. Danke! Und DANKE auch an alle Antwortenden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Seidelbast,

den Antworten von „DRV“ und „Rentenschmied“ kann ich mich hier nur anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DRVam 28.06.2019 | 07:44
Zunächst sollte man seinen Versicherungsverlauf so früh wie möglich klären. Später sind eventuell erforderliche Nachweise verloren gegangen oder nicht mehr zu bekommen. Weiterhin sind dann Renteninformation und Rentenauskunft nur bedingt aussagekräftig, da diese ja dann auf einem nicht geklärten Versicherungskonto beruhen. Der schnellere Weg einer Kontenklärung ist aktuell sicher über einen Versichertenältesten/Versichertenberater, ob dieser dann aber bei Rückfragen entsprechend kompetent antworten kann, wie die Berater in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, lasse ich mal dahingestellt. Letztendlich ist es Ihre Entscheidung, ob Sie sich frühzeitig um solche Dinge kümmern. Ich kann Ihnen nur aus Erfahrung dazu raten, dies nicht auf die lange Bank zu schieben. Das hat schon so mancher Versicherte später bereut.
Rentenschmiedam 28.06.2019 | 07:45
Hallo, hätten Sie mal auf das erste Anschreiben reagiert, dann müssten Sie jetzt nicht über einen Widerspruch nachdenken, das nur am Rande. Lücken zeitnah zu klären ist immer sinnvoll, denn in 20 Jahren sind noch viel weniger Unterlagen/Nachweise zu bekommen. Alle Fragen zur Insolvenz sollten in einem persönlichen Gespräch in einer A+B-Stelle der RV besprochen werden, erfahrungsgemäß entstehen aus den Antworten immer neue Fragen. Nur soweit: Heben Sie ALLE Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers auf. Falls es dazu kommt, dass Beiträge nicht abgeführt werden sind dies Ihre Rettungsanker. Über die Internetseite Ihres RV-Trägers können Sie unter Beratungsstellensuche alle Stellen rausfinden die für Sie erreichbar sind. Es ist dort auch möglich online einen Termin in der A+B-Stelle verbindlich zu buchen. Mit besten Grüßen
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