Sofern mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt sind bzw. werden und die Schwerbehinderung zu mindestens 50 Prozent zum Rentenbeginn noch vorliegt, können Sie frühestens mit 60 Jahren und 10 Monaten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Der Abschlag beträgt dann 10,8 Prozent.
Der frühestmögliche Renteneintritt ohne Minderung läge bei 63 Jahren und 10 Monaten.
Für jeden Monat, den Sie den Rentenbeginn nach 60 + 10 Monaten hinausschieben, verkürzt sich der Abschlag um 0,3 Prozent.
Empfehlenswert ist eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.
Dort kann man Ihnen die möglichen Rentenbeträge unter Zugrundelegung weiterer Arbeitsjahre ungefähr vorausberechnen.