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Experten-Antwort

Besonders langjährig Versicherte - Übungsleiterpauschale

von Abrette23.12.2019 | 17:37
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Experten-Team, ich gehe im März nächstes Jahr in die Frührente für besonders langjährige Versicherte, die Ihre Anwartschaft mit 45 Jahren erfüllt haben. Bis zum Eintritt der regulären Altersrente im Juni 2021 darf ich in dem Kalenderjahr 2020 ab Renteneintritt, 6.300,00 Euro hinzuverdiebnen. Jetzt meine Frage: Ist die Übungsleiterpauschale im eingetragenen Verein z.Zt. € 2.400,00 / Jahr davon ausgenommen?? oder wird diese Pauschale in die € 6.300,00 mit eingerechnet. Fröhliche, friedliche und besinnliche Weihnachten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Abrette,

wenn Ihre Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG einzustufen ist, liegt im dargerstellten Fall kein Hinzuverdienst vor.

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