Hallo Lutz,
ist eine Bestätigung (keine amtliche Beglaubigung) erforderlich, kann diese durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, deren Versichertenberater beziehungsweise Versichertenälteste, durch die anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkassen), durch die Versicherungsämter beziehungsweise die Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen oder die deutschen Auslandsvertretungen vorgenommen werden; die Bestätigung erfolgt kostenlos.
Es reicht nicht aus, wenn die Bestätigung der Übereinstimmung der Fotokopie oder Abschrift mit dem Original von Ihnen selbst, einer Kirchenbehörde oder einem Rechtsanwalt, Rechtsbeistand vorgenommen wird.
Ist die Vorlage von Versicherungsunterlagen erforderlich, können Sie Fotokopien einsenden, sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder Fotokopien beziehungsweise Abschriften angefordert werden, auf denen die Übereinstimmung mit dem Original bestätigt ist.