Hallo Arbeitsmarktrente,
eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes ist in Ihrem Falle nicht nötig, weil Sie einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz innehaben.
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Hallo Arbeitsmarktrente,
eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes ist in Ihrem Falle nicht nötig, weil Sie einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz innehaben.
Hallo Bruno, konkret ist der Arbeitsmarkt für Sie zunächst auch nicht verschlossen, da sie ja noch über einen TZ-Arbeitsplatz verfügen. Im Zuge des Neuantrages (auf volle EM-Rente) würde aber auch überprüft werden, ob Ihr Gesundheitszustand sich derart verschlechtert hat, dass Sie deshalb aus gesundheitlichen Gründen einen Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten. Parallel würde auch geprüft, warum es nicht mehr möglich ist, dass Sie diesen Arbeitsplatz weiter ausfüllen können und ob, weil dies partout nicht möglich ist, an der 'Austattung' des Arbeitsplatzes liegen könnte. Hier gibt es dann auch umfangreiche Maßnahmen, daran ggfs. etwas zu ändern (dies ist auch in gemeinsamen Gesprächen mit DRV und AG beratend zu klären). Erst wenn alle anderen Schritte nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen würden, käme dann nach ausgiebiger weiterer Überprüfung evtl. eine 'Arbeitsmarktrente' in Betracht, weil Ihnen dann der 'Arbeitsplatz auf dem Papier' auch nichts nützen würde. Im Zweifelsfall sollten Sie ich also nochmal von Ihrer zuständigen DRV die Möglichkeiten aufzeigen lassen. Viel Erfolg und alles Gute!Hallo Arbeitsmarktrente, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes ist in Ihrem Falle nicht nötig, weil Sie einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz innehaben.Was ist denn wenn eine teilweise EWR nach Neuantrag auf volle EWR nur weiterhin gewährt wird und schon lange eine Teilzeitstelle vorhanden ist , die aber jetzt nicht mehr ausgeführt werden kann. Verstehe ich es richtig wenn ich eine Teilzeitstelle inne habe und aber auch diese nicht mehr ausführen kann ist dann die Arbeitsmarktrente für mich dennoch verschlossen?
Ich ergänze meine Anfrage. Ich habe erst eine unbefristete Teil EMR erhalten und ausserdem zeitgleich eine befristete volle EMR bis Jahresende. Wird bei einem Verlängerungsantrag der vollen EMR ggf auch geprüft, das die vorhandene Teilzeitstelle eigentlich auch u.a. der Grund für die Teil EMR ist (psychische Belastung) und das somit keine leidensgerechte Teilzeitstelle mehr zur Verfügung steht? Vielen Dank für die bisherigen Antworten.Was ist denn wenn eine teilweise EWR nach Neuantrag auf volle EWR nur weiterhin gewährt wird und schon lange eine Teilzeitstelle vorhanden ist , die aber jetzt nicht mehr ausgeführt werden kann. Verstehe ich es richtig wenn ich eine Teilzeitstelle inne habe und aber auch diese nicht mehr ausführen kann ist dann die Arbeitsmarktrente für mich dennoch verschlossen?Hallo Bruno, konkret ist der Arbeitsmarkt für Sie zunächst auch nicht verschlossen, da sie ja noch über einen TZ-Arbeitsplatz verfügen. Im Zuge des Neuantrages (auf volle EM-Rente) würde aber auch überprüft werden, ob Ihr Gesundheitszustand sich derart verschlechtert hat, dass Sie deshalb aus gesundheitlichen Gründen einen Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten. Parallel würde auch geprüft, warum es nicht mehr möglich ist, dass Sie diesen Arbeitsplatz weiter ausfüllen können und ob, weil dies partout nicht möglich ist, an der 'Austattung' des Arbeitsplatzes liegen könnte. Hier gibt es dann auch umfangreiche Maßnahmen, daran ggfs. etwas zu ändern (dies ist auch in gemeinsamen Gesprächen mit DRV und AG beratend zu klären). Erst wenn alle anderen Schritte nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen würden, käme dann nach ausgiebiger weiterer Überprüfung evtl. eine 'Arbeitsmarktrente' in Betracht, weil Ihnen dann der 'Arbeitsplatz auf dem Papier' auch nichts nützen würde. Im Zweifelsfall sollten Sie ich also nochmal von Ihrer zuständigen DRV die Möglichkeiten aufzeigen lassen. Viel Erfolg und alles Gute!
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