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Experten-Antwort

Bestehende Teilzeitstelle und EMR

von Arbeitsmarktrente30.01.2022 | 22:05
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6 Antworten

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Ich habe einen Job in dem ich 32 h Stunden arbeite. Ich habe jetzt eine Teil EMR erhalten. Verstehe ich es richtig, eine Arbeitsmarktrente wäre für mich ausgeschlossen, da mein AG mit bereits vorher eine Teilzeitstelle zur Verfügung gestellt hat bzw ich eine solche bereits habe ?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arbeitsmarktrente,

eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes ist in Ihrem Falle nicht nötig, weil Sie einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz innehaben.

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5 Antworten

Siehe hieram 31.01.2022 | 08:27
Zitat von Bruno anzeigenausblenden
Hallo Arbeitsmarktrente, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes ist in Ihrem Falle nicht nötig, weil Sie einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz innehaben.
Was ist denn wenn eine teilweise EWR nach Neuantrag auf volle EWR nur weiterhin gewährt wird und schon lange eine Teilzeitstelle vorhanden ist , die aber jetzt nicht mehr ausgeführt werden kann. Verstehe ich es richtig wenn ich eine Teilzeitstelle inne habe und aber auch diese nicht mehr ausführen kann ist dann die Arbeitsmarktrente für mich dennoch verschlossen?
Hallo Bruno, konkret ist der Arbeitsmarkt für Sie zunächst auch nicht verschlossen, da sie ja noch über einen TZ-Arbeitsplatz verfügen. Im Zuge des Neuantrages (auf volle EM-Rente) würde aber auch überprüft werden, ob Ihr Gesundheitszustand sich derart verschlechtert hat, dass Sie deshalb aus gesundheitlichen Gründen einen Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten. Parallel würde auch geprüft, warum es nicht mehr möglich ist, dass Sie diesen Arbeitsplatz weiter ausfüllen können und ob, weil dies partout nicht möglich ist, an der 'Austattung' des Arbeitsplatzes liegen könnte. Hier gibt es dann auch umfangreiche Maßnahmen, daran ggfs. etwas zu ändern (dies ist auch in gemeinsamen Gesprächen mit DRV und AG beratend zu klären). Erst wenn alle anderen Schritte nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen würden, käme dann nach ausgiebiger weiterer Überprüfung evtl. eine 'Arbeitsmarktrente' in Betracht, weil Ihnen dann der 'Arbeitsplatz auf dem Papier' auch nichts nützen würde. Im Zweifelsfall sollten Sie ich also nochmal von Ihrer zuständigen DRV die Möglichkeiten aufzeigen lassen. Viel Erfolg und alles Gute!
Brunoam 31.01.2022 | 08:15
Was ist denn wenn eine teilweise EWR nach Neuantrag auf volle EWR nur weiterhin gewährt wird und schon lange eine Teilzeitstelle vorhanden ist , die aber jetzt nicht mehr ausgeführt werden kann. Verstehe ich es richtig wenn ich eine Teilzeitstelle inne habe und aber auch diese nicht mehr ausführen kann ist dann die Arbeitsmarktrente für mich dennoch verschlossen?
Siehe hieram 30.01.2022 | 22:34
Ja, das verstehen Sie so richtig. Sie haben aus gesundheitlichen Gründen einen Anspruch auf eine halbe EM-Rente. Und Sie haben dann dazu noch einen (vorhandenen) Teilzeitarbeitsplatz. Wenn der aus welchen Gründen auch immer später dann doch mal wegfallen sollte (Kündigung?...), dann könnte sich das ändern, falls Sie keinen alternativen Arbeitsplatz finden, weil der Arbeitsmarkt 'verschlossen' ist. Aber zunächst würde Ihnen dann auch die Agentur für Arbeit unter die Arme greifen, um das möglichst zu vermeiden. Also erst mal noch weiter arbeiten. Sollte das Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen dann doch nicht mehr gehen, haben Sie die Möglichkeit, die Feststellung einer vollen EM aus gesundheitlichen Gründen neu zu veranlassen. Alles Gute!
Arbeitsmarktrenteam 31.01.2022 | 11:27
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo Arbeitsmarktrente,

eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes ist in Ihrem Falle nicht nötig, weil Sie einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz innehaben.[/quote]

Was ist denn wenn eine teilweise EWR nach Neuantrag auf volle EWR nur weiterhin gewährt wird und schon lange eine Teilzeitstelle vorhanden ist , die aber jetzt nicht mehr ausgeführt werden kann. Verstehe ich es richtig wenn ich eine Teilzeitstelle inne habe und aber auch diese nicht mehr ausführen kann ist dann die Arbeitsmarktrente für mich dennoch verschlossen?[/quote]

Hallo Bruno,

konkret ist der Arbeitsmarkt für Sie zunächst auch nicht verschlossen, da sie ja noch über einen TZ-Arbeitsplatz verfügen.

Im Zuge des Neuantrages (auf volle EM-Rente) würde aber auch überprüft werden, ob Ihr Gesundheitszustand sich derart verschlechtert hat, dass Sie deshalb aus gesundheitlichen Gründen einen Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten. Parallel würde auch geprüft, warum es nicht mehr möglich ist, dass Sie diesen Arbeitsplatz weiter ausfüllen können und ob, weil dies partout nicht möglich ist, an der 'Austattung' des Arbeitsplatzes liegen könnte. Hier gibt es dann auch umfangreiche Maßnahmen, daran ggfs. etwas zu ändern (dies ist auch in gemeinsamen Gesprächen mit DRV und AG beratend zu klären).

Erst wenn alle anderen Schritte nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen würden, käme dann nach ausgiebiger weiterer Überprüfung evtl. eine 'Arbeitsmarktrente' in Betracht, weil Ihnen dann der 'Arbeitsplatz auf dem Papier' auch nichts nützen würde.

Im Zweifelsfall sollten Sie ich also nochmal von Ihrer zuständigen DRV die Möglichkeiten aufzeigen lassen.

Viel Erfolg und alles Gute!

Was ist denn wenn eine teilweise EWR nach Neuantrag auf volle EWR nur weiterhin gewährt wird und schon lange eine Teilzeitstelle vorhanden ist , die aber jetzt nicht mehr ausgeführt werden kann. Verstehe ich es richtig wenn ich eine Teilzeitstelle inne habe und aber auch diese nicht mehr ausführen kann ist dann die Arbeitsmarktrente für mich dennoch verschlossen?
Hallo Bruno, konkret ist der Arbeitsmarkt für Sie zunächst auch nicht verschlossen, da sie ja noch über einen TZ-Arbeitsplatz verfügen. Im Zuge des Neuantrages (auf volle EM-Rente) würde aber auch überprüft werden, ob Ihr Gesundheitszustand sich derart verschlechtert hat, dass Sie deshalb aus gesundheitlichen Gründen einen Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten. Parallel würde auch geprüft, warum es nicht mehr möglich ist, dass Sie diesen Arbeitsplatz weiter ausfüllen können und ob, weil dies partout nicht möglich ist, an der 'Austattung' des Arbeitsplatzes liegen könnte. Hier gibt es dann auch umfangreiche Maßnahmen, daran ggfs. etwas zu ändern (dies ist auch in gemeinsamen Gesprächen mit DRV und AG beratend zu klären). Erst wenn alle anderen Schritte nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen würden, käme dann nach ausgiebiger weiterer Überprüfung evtl. eine 'Arbeitsmarktrente' in Betracht, weil Ihnen dann der 'Arbeitsplatz auf dem Papier' auch nichts nützen würde. Im Zweifelsfall sollten Sie ich also nochmal von Ihrer zuständigen DRV die Möglichkeiten aufzeigen lassen. Viel Erfolg und alles Gute!
Ich ergänze meine Anfrage. Ich habe erst eine unbefristete Teil EMR erhalten und ausserdem zeitgleich eine befristete volle EMR bis Jahresende. Wird bei einem Verlängerungsantrag der vollen EMR ggf auch geprüft, das die vorhandene Teilzeitstelle eigentlich auch u.a. der Grund für die Teil EMR ist (psychische Belastung) und das somit keine leidensgerechte Teilzeitstelle mehr zur Verfügung steht? Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Siehe hieram 31.01.2022 | 13:02
Zitat von Arbeitsmarktrente anzeigenausblenden
Arbeitsmarktrente schrieb

Was ist denn wenn eine teilweise EWR nach Neuantrag auf volle EWR nur weiterhin gewährt wird und schon lange eine Teilzeitstelle vorhanden ist , die aber jetzt nicht mehr ausgeführt werden kann. Verstehe ich es richtig wenn ich eine Teilzeitstelle inne habe und aber auch diese nicht mehr ausführen kann ist dann die Arbeitsmarktrente für mich dennoch verschlossen?[/quote]

Hallo Bruno,

konkret ist der Arbeitsmarkt für Sie zunächst auch nicht verschlossen, da sie ja noch über einen TZ-Arbeitsplatz verfügen.

Im Zuge des Neuantrages (auf volle EM-Rente) würde aber auch überprüft werden, ob Ihr Gesundheitszustand sich derart verschlechtert hat, dass Sie deshalb aus gesundheitlichen Gründen einen Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten. Parallel würde auch geprüft, warum es nicht mehr möglich ist, dass Sie diesen Arbeitsplatz weiter ausfüllen können und ob, weil dies partout nicht möglich ist, an der 'Austattung' des Arbeitsplatzes liegen könnte. Hier gibt es dann auch umfangreiche Maßnahmen, daran ggfs. etwas zu ändern (dies ist auch in gemeinsamen Gesprächen mit DRV und AG beratend zu klären).

Erst wenn alle anderen Schritte nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen würden, käme dann nach ausgiebiger weiterer Überprüfung evtl. eine 'Arbeitsmarktrente' in Betracht, weil Ihnen dann der 'Arbeitsplatz auf dem Papier' auch nichts nützen würde.

Im Zweifelsfall sollten Sie ich also nochmal von Ihrer zuständigen DRV die Möglichkeiten aufzeigen lassen.

Viel Erfolg und alles Gute![/quote]

Ich ergänze meine Anfrage. Ich habe erst eine unbefristete Teil EMR erhalten und ausserdem zeitgleich eine befristete volle EMR bis Jahresende.

Wird bei einem Verlängerungsantrag der vollen EMR ggf auch geprüft, das die vorhandene Teilzeitstelle eigentlich auch u.a. der Grund für die Teil EMR ist (psychische Belastung) und das somit keine leidensgerechte Teilzeitstelle mehr zur Verfügung steht?

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Wenn Sie meinen, dass der Arbeitsplatz einen Einfluss darauf hat, dass es Ihnen gesundheitlich schlechter geht, sollten Sie dies beim Verlängerungsantrag auf jeden Fall entsprechend darlegen, z.b. auf dem Selbsteinschätzungsbogen (Formular R0215). Von sich aus würde die DRV ansonsten nur feststellen, es ist noch ein Arbeitsplatz vorhanden. Punkt.
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