Hallo Sommertag,
bei der Ermittlung des neuen Besteuerungsanteils wird die Anzahl der Monate des Bezugs der Waisenrente vom Monat des Beginns der neuen Waisenrente zurückgerechnet. Der zu versteuernde Anteil richtet sich dann nach dem danach ermittelten Jahr des Rentenbeginns.