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Experten-Antwort

Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse

von Edmund10.07.2014 | 14:11
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3 Antworten

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Sachverhalt: 01.07.2000-Arbeitgeber hat für mich Altersversorgung über "Allgemeine Ünterstützungskasse Privatwirtschaftlicher Unternehmer e.V(AUPU) abgeschlossen. 01.03.2007 wurde ich aus dem Dinst ausgeschieden, weil Arbeitgeber wegen Betriebsschlüssung hat mir gekündigt 01.01.2008 hat mir AUPU "Berechnungsbogen über die Höhe einer unverfallbaren Anwartschaft" zugeschickt und Auszahlung bei meiner 65 zugesagt. 01.07.2010 Arbeitgeber hat Insolvenz gemeldet(vorher hat Beiträge für PSVaG bezahlt). Jetzt bin ich 65 und die Auszahlung von unverfallbaren Anwartschaft ohne Zinsen und Überschüsse hat PSVaG übernommen. meine Fragen: -warum AUPU meines Alterskapitals nicht über seine Rückdeckungsgeselschaften auszahlt? -wenn PSVaG in Insolvenzfall sichern was Arbeitsgeber zugesagt hat und wegen Insolvenz meines ehemaligen Arbeitgebers Auszahlung übernommen hat, soll unverfallbare Anwartschaften oder ganze zugesagte Leistungen auszahlen? -hat jemand was Endliches? Für jede Hilfe bin ich Dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Edmund,

das Gesetz unterscheidet bei der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich zwischen Ansprüchen, die sich unmittelbar gegen den Arbeitgeber richten und solchen, die sich direkt gegen einen Versorgungsträger richten. Eine Zwischenstellung bei der Insolvenzsicherung nimmt der Pensionsfonds aufgrund seiner liberalen Anlagevorschriften und dem damit verbundenen Risiko ein.

In den Fällen, in denen Ansprüche von der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers abhängig sind, werden sie durch den PSVaG geschützt.

Der Umfang des Insolvenzschutzes erstreckt sich auf die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften. Abgesichert werden im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers folgende Durchführungswege:

- Direktzusage

- Unterstützungskasse

- Pensionsfonds

- Direktversicherung, wenn der Arbeitgeber diese abgetreten oder beliehen hat

Für weitere Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte direkt an den PSVaG.

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2 Antworten

Hans M.am 11.07.2014 | 11:26
Es sei nur am Rande vermerkt, daß Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge für gesetzlich Krankenversicherte voll sozialversicherungspflichtig sind (ca. 18 % aktuell) Darüber hinaus müssen diese Renten in der Regel voll versteuert werden (also nicht nur mit dem Ertragsanteil). Deshalb besser nach anderen Formen der Altersvorsorge Ausschau halten.
Edmundam 11.07.2014 | 16:49
Danke Hans M. Du hast Recht, eine Alterversorgung über Unerstützungskasse ist Katastrofe. Danke für Experten-Antwort
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