Der Betrag, um den die Beiträge den Pauschalbetrag übersteigen, ist nicht steuerfrei.
Die Lohnsteuerpauschalierung bei Beiträgen für eine Direktversicherung setzt voraus, dass die Pauschalierungsgrenze von 1752 Euro nicht überschritten wird. Wird der Grenzbetrag jedoch überschritten, unterliegt die übersteigende Versicherungsprämie (Beiträge) dem normalen Lohnsteuerabzug.