Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Betriebsrentenstärkungsgesetz?

von Anleger07.06.2017 | 17:39
740 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe Fachleute, künftig soll die Doppelverbeitragung in der Auszahlungsphase bei betrieblichen Riester-Renten wegfallen. Ich plane den Abschluss eines Riester-Fonds. Kann ich ab 2018 zu meinem Chef gehen und ihm sagen, dass er Teile meines Gehalts in diesen Fonds überweist (Entgeltumwandlung)? Geht das? Bitte machen Sie mich schlau ...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anleger,

bei der von Ihnen angedachten Form der Riester-Rente (Fondssparplan) handelt es sich nicht um eine Bruttoentgeltumwandlung, so dass ihr Arbeitgeber hier (Fonds) nicht einzahlen kann.

Im Rahmen einer betrieblichen Riesterrente können Sie lediglich zwischen den Anlageformen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung wählen. Die Entscheidung über die Anlageform obliegt dem Arbeitgeber.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

QWERZam 07.06.2017 | 20:30
Ja das geht. Selbstverständlich können Sie 2018 zu Ihrem Chef gehen und ihm sagen, dass er Teile Ihres Gehalts in diesen Fond überweisen soll.
Frau Sanchezam 09.06.2017 | 22:46
Das Nahles-Stärkungsgesetz gilt bei den o.g. Riesterverträgen nur für Neuverträge. Bei den alten Riester-Verträgen bleibt es bei der Doppelverbeitragung. Der Schwabe Schäubele ist klamm, so daß wie auch bei den Änderungen der Erwerbsminderungsrente Verbesserungen nur für Neuverträge gelten. Dagegen gelten Verschlechterungen auch für Altverträge (siehe Gesundheitsmodernieserungsgesetz 2004 - wonach doppelte Sozialversicherungsbeiträge auch für langjährige bestehende Betriebsrentenverträge zu zahlen sind)
Grokoam 10.06.2017 | 06:54
Der Schwabe Schäubele ist klamm, so daß wie auch bei den Änderungen der Erwerbsminderungsrente Verbesserungen nur für Neuverträge gelten. Dagegen gelten Verschlechterungen auch für Altverträge (siehe Gesundheitsmodernieserungsgesetz 2004 - wonach doppelte Sozialversicherungsbeiträge auch für langjährige bestehende Betriebsrentenverträge zu zahlen sind)
Danke Frau Sanchez! Sie sind gefühlt die Tausendste, die auf diesen Umstand hinweist! Und was bringt uns das?
Blockwart hat gesprochen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026