Hallo Anleger,
bei der von Ihnen angedachten Form der Riester-Rente (Fondssparplan) handelt es sich nicht um eine Bruttoentgeltumwandlung, so dass ihr Arbeitgeber hier (Fonds) nicht einzahlen kann.
Im Rahmen einer betrieblichen Riesterrente können Sie lediglich zwischen den Anlageformen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung wählen. Die Entscheidung über die Anlageform obliegt dem Arbeitgeber.