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Betrug im Rentensystem ?

von Paul26.08.2017 | 07:25
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24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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über 48 Versicherungsjahre hatte ich bei der BfA Zugesagt wurde mir in persönlicher Beratung, dass ich mit 63 Jahren ohne Abzug in Rente gehen kann. Durch eine rückwirkende Gesetzesänderung wurde dies verhindert. Mir wurden 7,2 % der Rente abgezogen. Einen Krankenkassenzuschuss den alle Rentner ( etwa 99 % ) erhalte ich nicht, weil ich im Ausland lebe ( Schweiz) Bezahlt habe ich diese Leistung wie jeder Rentner. Mein persönlicher Schaden liegt pro Monat bei etwa 300.-- Euro Minderung der Rente Die BfA gibt keine schriftliche Zusagen bei Ihrer Beratung. Ich empfinde dies als Betrug am Versicherten. !956 habe ich ein Vetragsverhältnis mit der BfA vereinbart, der Vertrag wurde fortlaufend zu Ungunsten des Versicherten geändert.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir haben einige Einträge aus diesem Thread aufgrund grober Beleidigungen gelöscht. Wir bitten die betreffenden Teilnehmer um Sachlichkeit in der Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Redaktion

23 Antworten

Fortitude oneam 26.08.2017 | 10:59
Hallo Paul, die BfA als solches existiert nicht mehr. Richtig: DRV Ob es sich wirklich um Betrug handelt, können weder Sie noch irgend jemand hier im Forum dies behaupten. Und 300 Euro ist ja nicht geradd wenig. Also klare Vorgehensweise: Sachverhalt im Detail aufklären durch Widerspruch und wenn anders nicht möglich mit einem Fachanwalt. P.S. ich finde soviel Zeit sollte sein - z.b. Hallo, Guten Tag,ect. und am Schluss Mit freundlichen Grüßen, Mfg, ect. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Paulam 26.08.2017 | 11:41
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Hallo Heute DRV richtig. Sie können den Petitionsausschuss anrufen in Berlin etc. Es nützt alles nichts. Diese Regelung wurde glaube im Jahr 2012 durch die Regierung gesetzlich verankert. In den Broschüren der DRV nachlesen, was geschieht, wenn Sie 2 Renten erhalten.( im Wohnsitzland und aus Deutschland ) Schlicht und einfach , die Deutsche Krankenkasse wird Ihnen gekündigt / der Krankenkassenzuschuss 50 % entfällt. Ich denke, jeder der mal im Ausland gelebt hat, erlebt dies schändliche System der DRV. Es ist " legaler Betrug am Versicherten " gesetzlich abgesichert. Sie können dies direkt in der Information der DRV Broschüre nachlesen. Eine Beratung bei der DRV / damals BfA habe ich zweimal persönlich gemacht. Sie erhalten über die einzelnen Punkte keine schriftliche Bestätigung. Es sind nicht nur die 300.-- Euro, es kommen auch Versicherungskosten von etwa 1.000.-- Sfr auf Sie zu. Nur Grundversicherung. freundliche Grüsse !!
Genervteram 26.08.2017 | 14:17
Wenn Sie Probleme mit der Krankenkasse haben, dann wenden Sie sich an die KK und jammern nicht in einem Rentenforum rum!
KSCam 26.08.2017 | 14:16
Die Aussage, dass man mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen kann muss aber auf eine Beratung zurückgehen, die schon viele, viele Jahre zurückliegt (hab jetzt keine Lust zu suchen wann die Abschläge bei der Rente für langjährig Versicherte eingeführt wurden). Wenn Sie sich dann über 10 Jahre lang nie mehr erkundigt haben, nie in Presse und TV verfolgt haben dass es Abschläge gibt und die Rente nach hinten geschoben wird, ist das nicht allein ein Versagen des Staates - da sollte man sich auch selbst Vorwürfe machen. Aber dann könnte man ja nicht so herrlich schimpfen und lospoltern....
Paulam 26.08.2017 | 15:46
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC Es ist die DRV, welche die Versicherten nicht richtig informiert. Es ist die DRV, welche Ihren Versicherten keine schriftliche Bestätigung des Gespräches vorlegt. Die DRV könnte auch reagieren und vor der Gesetzesänderung Ihre Versicherten im Ausland informieren. Banken müssen dies bei Änderungen. ! Gehen Sie mal in eine Bank / führen Sie ein Kredit oder Anlagengespräch, da erhalten Sie Sie ein schriftliches Protokoll. Die DRV betrügt mit Hilfe der Politik die Versicherten. Das ist real. Der Staat sind im übrigen wir .
Schorscham 26.08.2017 | 15:58
Zitat von Paul anzeigenausblenden
Es ist die DRV, welche die Versicherten nicht richtig informiert. Es ist die DRV, welche Ihren Versicherten keine schriftliche Bestätigung des Gespräches vorlegt.
Dazu ist sie auch nicht verpflichtet. Die DRV muss nur über die aktuell gültige Rechtslage aufklären, mehr nicht. Und wenn Sie Ihre Anfrage schriftlich an die DRV gerichtet hätten, dann hätten Sie auch eine schriftliche Antwort erhalten, Herr Superschlau... MfG
KSCam 26.08.2017 | 16:52
Sie fordern aber nicht ernsthaft, dass die DRV jeden Einzelnen, der je bei ihr versichert war, immer schriftlich über jede neue Vorschrift, die vom Bundestag beschlossen wird informiert? Denn dann müssten noch weit mehr Mitarbeiter eingestellt werden. Fordern Sie auch von Verkehrsminister Dobrindt, dass Sie jedes Mal einen Brief bekommen, wenn ein neues Verkehrsschild eingeführt wird, wenn Geschwindigkeit- und Alkoholgrenzwerte geändert werden? Oder einen Brief, wenn sich an Steuergesetzen etwas ändert oder an irgendwelchen Meldevorschriften. Und nicht zu vergessen: auch dass Sie demnächst einen Mann heiraten dürften wird man Ihnen natürlich individuell schriftlich mitteilen. So gesehen ist Ihre Forderung eine maßlos überzogene Erwartung die nur zur Bürokratie führt. PS: und den Vertrag, den Sie 1956 mit der BfA geschlossen haben, den würde ich gerne sehen,
Paulam 26.08.2017 | 17:02
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo, der Vertrag wurde stillschweigend vereinbart. Sie Schlaumaier . Sehen können Sie dies, wenn Sie z.B. einen Rentenbescheid lesen. Was seid Ihr für Trolle in dem Forum, welche Bürger verhöhnen. freundliche Grüsse an Schorschi den Looser und KSC den abgestiegenen Verein. Banken müssen über veränderte Satzungen, jeden Kunden einzeln informieren. Die können das u der Gesetzgeber verlangt dies. Die Verwaltung der DRV Berlin und deren Beamten jedoch nicht. So ein Lotterladen. Kuvertieren die noch von Hand ein. Kein Mail / kein Fax / so ein Laden !
Herz1952am 26.08.2017 | 18:51
Hallo Paul, Die Gesetzgebung bestimmt nun mal die Regeln der Rentenversicherung. Diese kann also nichts gegen die Änderungen unternehmen. Allenfalls können Sie über das Bundesverfassungsgericht etwas erreichen. Die Änderungen sind aber meist von diesem abgesegnet. Wenn nicht, dann hat niemand dagegen geklagt. Aber ob dieser Kläger Recht bekommen hätte, ist natürlich mehr als fraglich. Ich habe mich sogar an die Klage "drangehängt" bezüglich des Abzuges von 10,8 %. Hatte aber keine Chance lt. meinem Anwalt (Rentenberater). Die Rente ist auch kein Wunschvertrag, bei dem jeder einzelne Beteiligte frei verhandeln kann. Zu Ihrem kleinen Trost: Das Verfassungsgericht hat auch schon Urteile gegen die Versicherten des Bundessozialgerichts zu Gunsten des Versicherten entschieden, bzw. korrigiert. Insbesondere für Lohnersatzleistungen (Einrechnung von zusätzlichem Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in diese Leistungen. Dabei musste der Gesetzgeber zwei mal aufgefordert werden eine Gesetzesänderung zu machen, die der Verfassung entsprachen. Lassen Sie es am besten "gut sein", und ersparen Sie sich Zeit und Nerven und schonen Sie Ihre Gesundheit. Es ist also allenfalls ein Betrug seitens der Politik und nicht der Rentenversicherung. Dass Ihnen dies gelingt, wünsche ich Ihnen.
Holgeram 26.08.2017 | 17:25
Zitat von Paul anzeigenausblenden
Sie fordern aber nicht ernsthaft, dass die DRV jeden Einzelnen, der je bei ihr versichert war, immer schriftlich über jede neue Vorschrift, die vom Bundestag beschlossen wird informiert? Denn dann müssten noch weit mehr Mitarbeiter eingestellt werden. Fordern Sie auch von Verkehrsminister Dobrindt, dass Sie jedes Mal einen Brief bekommen, wenn ein neues Verkehrsschild eingeführt wird, wenn Geschwindigkeit- und Alkoholgrenzwerte geändert werden? Oder einen Brief, wenn sich an Steuergesetzen etwas ändert oder an irgendwelchen Meldevorschriften. Und nicht zu vergessen: auch dass Sie demnächst einen Mann heiraten dürften wird man Ihnen natürlich individuell schriftlich mitteilen. So gesehen ist Ihre Forderung eine maßlos überzogene Erwartung die nur zur Bürokratie führt. PS: und den Vertrag, den Sie 1956 mit der BfA geschlossen haben, den würde ich gerne sehen,
Hallo, der Vertrag wurde stillschweigend vereinbart. Sie Schlaumaier . Sehen können Sie dies, wenn Sie z.B. einen Rentenbescheid lesen. Was seid Ihr für Trolle in dem Forum, welche Bürger verhöhnen. freundliche Grüsse an Schorschi den Looser und KSC den abgestiegenen Verein. Banken müssen über veränderte Satzungen, jeden Kunden einzeln informieren. Die können das u der Gesetzgeber verlangt dies. Die Verwaltung der DRV Berlin und deren Beamten jedoch nicht. So ein Lotterladen. Kuvertieren die noch von Hand ein. Kein Mail / kein Fax / so ein Laden !
Bravo Herr Paul Auch wurde die unterschiedliche Zurechnungszeit bei der EM Rente eingeführt. Da werden Menschen bei gleichen Voraussetzungen unterschiedlich behandelt. Der eine bekommt halt 50 € und mehr und der andere weil z.B. eine Woche früher erkrankt ist weniger.
Jonnyam 26.08.2017 | 20:13
Salllü Paul, Aus öpperer, wo au i dr Schwiz wohnt u sit 1966 die dütsche Renteversicherig kennt, es paar Fakte zu dine Verträg, wo du ungerschribbe häsch. U d‘mit aui angere das au vörstöh auf dütsch: „1956 habe ich ein Vertragsverhältnis mit der BfA vereinbart, der Vertrag wurde fortlaufend zu Ungunsten des Versicherten geändert.“ - „1955 habe ich im Prinzip einen Vertrag mit der Rentenversicherung begonnen. Da waren etwa 75 % vom Lohn Rentenzusage“ Wenn Sie schon 1956 oder sogar 1955 einen Vertrag mit der Rentenversicherung eingegangen sind, dann allenfalls auf der damaligen Basis. Und die war: Altersrente mit 65 Jahren. Berechnung mit einem Jahresgrundbetrag (Angestellte = 222 DM, Arbeiter 156 DM=) und 1,2 % der eingezahlten Beiträge. Die betrugen vor 1957 zuletzt noch 11 %. Beispiel: 1956 als Durchschnittsverdiener = 4844 DM * 11 % = Jahresbeitrag 532,84 * 1,2 % = Jahressteigerungssatz 6,39 DM. Macht also selbst für einen Angestellten mit 50 Jahren Beitragszahlung ab Alter 65 eine Monatsrente von knapp 73 DM, gemessen am Monatslohn = 18 und nicht 75 % Eine „Rentenzusage mit 75 %“ verwechseln Sie offenbar mit dem Ziel der Rentenreform 1957, wonach die Rente eines Versicherten nach 50 Jahren und einem Steigerungssatz von 1,5 % dann 75 % der persönlichen Bemessungsgrundlage betragen sollte. Letztere wurde aber vom – sehr unterschiedlichen – Lohnverhältnis in allen 50 Jahren ermittelt. Das ergab niemals 75 % „vom Lohn“ womit Sie wohl den letzten Lohn meinen. „Zugesagt wurde mir in persönlicher Beratung, dass ich mit 63 Jahren ohne Abzug in Rente gehen kann. Durch eine rückwirkende Gesetzesänderung wurde dies verhindert. Mir wurden 7,2 % der Rente abgezogen.“ Eine solche Zusage kann es erst viele Jahre nach Ihrem Vertragsabschluss gegeben haben. 1973 wurde die „flexible Altersgrenze“ für langjährig Versicherte mit 35 Jahren eingeführt. Diese Wartezeit können Sie aber – wenn Sie 1955 die ersten Beiträge gezahlt haben und wohl Anfang der 40er Jahre geboren sind – frühestens 1989 erfüllt haben. Genau in 1989 wurde aber das Rentenreformgesetz 1992 verabschiedet und stand schon vor Ihrem 50. Lebensjahr im Gesetzblatt. Darin wurde für die Zukunft geregelt, dass vorzeitig in Anspruch genommene Renten für jedes Jahr um 3,6 % zu kürzen sind. Sie wissen doch, dass in der Schweiz 2 Jahre Rentenvorbezug für Männer 13,6 % Abschlag bedeuten? Und als Sie dann Anfang des neuen Jahrtausends mit 48 Beitragsjahren bei der „BfA/VDR“ (nicht in der AHV/IV), also frühestens 2003 im Alter von 63 Jahren in die Schweiz umgezogen sind und Ihre vorzeitige Altersrente in Anspruch genommen haben, war das Gesetz mit den Abschlägen schon mehr als 10 Jahre in Kraft. Entzogen wurde Ihnen also gar nichts. Sie haben lediglich mit der ersten Rentenzahlung weniger bekommen als Sie - trotz der Änderungen 1989 auch 14 Jahre später immer noch - geglaubt haben. „Mein persönlicher Schaden liegt pro Monat bei etwa 300.-- Euro Minderung der Rente“ Das wäre dann ja bei einem Abschlag von 7,2 % eine Ausgangsrente von 4166 € und mit dem Abschlag nur ein tatsächlicher Zahlbetrag von 3866 €. Oder haben Sie etwa den fehlenden Beitragszuschuss von 7,2 % für die Krankenversicherung auch noch einbezogen? „Nach über 12 Monaten Beiträgen und einem Alter von 65 Jahren erhält er eine Rente aus der Schweiz 1 /44“. Richtig, und zwar aus der Rentenskala, die bei einem Durchschnittsjahreseinkommen von 40890 CHF für die „über 12 Monate AHV-Beiträge“ einen Monatsrentenbetrag von 40 CHF ausweist. „Erhält er diese kleine Rente wird im die Deutsche Krankenversicherung gekündigt und er muss sich pro Person freiwillig ? in der Schweiz versichern. Pro Person 500.-- Sfr / Ehepaar 1.000.-- Sfr im Monat. ..Die Deutsche Krankenkasse wird Ihm gekündigt. Grund Schweizer Rente !“ Stimmt so nicht. Die deutsche Krankenversicherung kündigt nicht. Sie sind dort einfach nicht mehr versichert. Sie müssen sich auch nicht freiwillig in der Schweiz versichern, Sie sind dort kraft Gesetzes versichert. Und da sollten Sie froh sein. Denn eine deutsche Krankenversicherung rechnet nach GOÄ ab, die in der Schweiz nach TARMED. Und der Unterschied liegt nicht nur im Wort sondern auch in der Höhe der Honorare, was Sie sicherlich wissen. Und ich finde Krankenkassenprämien in CH in der Grundversicherung mit einer Franchise von nur 300 CFH im Jahr, die unter 400 CHF / Monat liegen. Übrigens der Grund: Doppelrentner sind kraft Gesetzes im Wohnsitzland versichert, gilt schon europaweit seit Inkrafttreten der VO 1408/71. Sie sehen daran schon: Seit 1971!!! Und vergleichbares Recht galt zwischen D und CH auch schon vor Inkrafttreten der Bilateralen. Erkundigen Sie sich doch mal, wie sich ein Verzicht auf die AHV-Rente, wenn er denn möglich ist, auf Ihre Krankenversicherungssituation auswirkt (mit nur noch deutscher Rente und Wohnsitz in der Schweiz). Oder besserer Vorschlag von mir: Nüt mer drum chümmere, nüt uffrägge u d’Schwiz gniesse meint jedenfalls Jonny
Paulam 26.08.2017 | 20:45
Hallo Jonny ich verstehe Ihren Dialekt vorzüglich . Gearbeitet habe ich etwa 1970 in der Schweiz. Umgezogen bin ich etwa 1995. Auf die AHV kann man leider nicht verzichten. Aber ich habe die AHV 5 Jahre aufgeschoben. Die AHV hat sich glaube ? etwa verdoppelt. Klar, mir wurde die Krankenkasse über die ZVG Solothurn quasi entzogen. Na, ja Helsana hat etwa 450.-- Sfr mit Franchise dann etwa 500.- wenn das Arztsystem benützt wird. Pro Person. Schauen Sie diese armen deutschen Schreiberlinge im Forum an. Schauen Sie die Rentenhöhe nur die Grundrente in der Schweiz an. In Österreich. Die Deutschen sind zu einfach gestrickt, um zu begreifen, wie der Beamte im Staat längst die Macht übernommen hat. Sie kuschen brav vor dem System. 3-fache Pensionen in D ohne Beiträge und die Bürger nehmen es hin. Ich bin schon lange Schweizer Bürger und kenne den Unterschied der Verwaltungen und der Bürger genau. Ein tolles Land die Schweiz. Meinen Kaffe trinke ich auf der Piazza. Es geht mir blendend Salü Salute
Paulam 26.08.2017 | 19:45
Hallo Herz1952, bis kurz vor dem Bundesverfassungsgericht war ich schon. Gegen diese Berliner Küngelei von Politik u DRV gegen die Versicherten habe ich keine Chance. Ich kannte dies fast nutzlose Forum bisher nicht, aber die Zuschriften sind so " frisch " dass es in etwa dem Verhalten der DRV gegenüber den Versicherten entspricht. Man wird verhöhnt. Ich möchte nur erreichen, dass Versicherte begreifen, was geschieht wenn Sie als Rentner ins Ausland gehen. Wie Sie umfassend von der DRV eben nicht informiert werden. Wie Sie Abzüge bekommen ohne Ende und alles legal. ( legaler Betrug ) Danke für Ihre Zuschrift eine gute Zeit
Fastrentneram 27.08.2017 | 08:11
Sehr geehrter Experte! Beleidigende Threads zu löschen ist völlig ok. Ihnen scheint dabei aber entgangen sein, dass es sich bei dem Beitrag von Paul um politische Polemik handelt, die in diesem Forum offensichtlich nicht gefragt ist oder können Sie mir die spezielle rentenrechtliche Frage von Paul nennen, der nur das Deutsche Rentenrecht anprangert? Daher seien Sie auch so konsequent und löschen entsprechende Beiträge komplett. MfG
Paulam 27.08.2017 | 12:08
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Sehr geehrter Fastrentner, wie würden Sie reagieren, wenn nach 48,3 Jahren Rentenbeiträge Ihnen der Krankenkassenzuschuss den Sie ja mitbezahlt haben, schlicht verweigert wird. ? Oder nach mündlichen Zusagen der DRV / BfA eine Rente mit 63 Jahren angesagt wird und dann 7,2 % Kürzung erfolgt. Denken Sie mal nach ! Die Polemik wurde kaum von mir angezettelt. Meine Meinung ? freundliche Grüsse Paul ein realer Rentner der sich geprellt fühlt
Fastrentneram 27.08.2017 | 12:54
Zitat von Paul anzeigenausblenden
Sehr geehrter Experte! Beleidigende Threads zu löschen ist völlig ok. Ihnen scheint dabei aber entgangen sein, dass es sich bei dem Beitrag von Paul um politische Polemik handelt, die in diesem Forum offensichtlich nicht gefragt ist oder können Sie mir die spezielle rentenrechtliche Frage von Paul nennen, der nur das Deutsche Rentenrecht anprangert? Daher seien Sie auch so konsequent und löschen entsprechende Beiträge komplett. MfG
Sehr geehrter Fastrentner, wie würden Sie reagieren, wenn nach 48,3 Jahren Rentenbeiträge Ihnen der Krankenkassenzuschuss den Sie ja mitbezahlt haben, schlicht verweigert wird. ? Oder nach mündlichen Zusagen der DRV / BfA eine Rente mit 63 Jahren angesagt wird und dann 7,2 % Kürzung erfolgt. Denken Sie mal nach ! Die Polemik wurde kaum von mir angezettelt. Meine Meinung ? freundliche Grüsse Paul ein realer Rentner der sich geprellt fühlt
Können oder wollen Sie es nicht verstehen? Gesetze werden von der Politik und nicht von der Rentenversicherung gemacht. Ihr Unmut in allen Ehren, aber politische Diskussionen über Sinn und Unsinn der Gesetzgebung sind in diesem Forum nicht gefragt. Daher erneut die Bitte an die Experten, alle diesbezüglichen Beiträge am Montag zu löschen, um evtl. Nachahmern keine Grundlage zu bieten, Ihren politischen Frust hier abzuladen, der dem eigentlichen Sinn dieses Forums nicht gerecht wird und von realen rentenrechtlichen Fragen ablenkt.
sturkoppam 27.08.2017 | 19:40
Hallo Paul, da sie den "Vertrag" ja stillschweigend getroffen haben, werden sie wohl auch jede Änderung stillschweigend aktzeptiert haben. Also an die eigene Nase packen und vorab Info´s einholen und dann handeln. M.f.G. sturkopp
Paulam 28.08.2017 | 22:39
Hallo Sturkopp, schreiben Sie doch schlicht mal einen Brief an Ihren Abgeordneten. " der gibt Ihnen dann eine Antwort auf Ihr Problem " wie naiv sind Sie wirklich, das zu Glauben ? freundliche Grüsse Paul
Herbert Riegeram 29.08.2017 | 10:00
Als den Betriebsrentnern mit dem GMG 2004 sogar rückwirkend doppelte Sozialversicherungsbeiträge aufgebürdet wurden, war das auch Betrug, wenn auch dann legalisierter Betrug. Normal dürfen Gesetze nicht rückwirkend gelten. Das gebietet das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip. Dumm nur, daß Richter und Rechtssprechung für das in Ordnung erklärt haben, weil ihnen wohl ihr eigenes Wohlergehen wichtiger war, als rechtsstaatliche Prinzipien.
Knut Rassmussenam 29.08.2017 | 12:01
@ Paul Sie verstehen es nicht oder wollen es nicht verstehen. Niemand betrügt Sie. Jede Auskunft oder Beratung kann nur zum jeweils geltenden Recht erfolgen. Ändert sich das, sind sie betroffen. Im Guten wie im Schlechten. Ich bekomme zum Bsp. mehr Kindergeld als früher. Wie kann das sein. Bei der Beratung auf der Familienkasse hat man mir vor 16 Jahren ganz andere Werte genannt. Die haben mich also belogen, oder???? Merken Sie was? @ Her Rieger Die KV-Änderung bei den Betriebsrenten (und nicht nur denen) war nicht rückwirkend. Damit wurde halt das große Geschenk namens Öffnung der KVdR für freiwillig Versicherte refinanziert.
Nachfrageram 29.08.2017 | 12:30
Hallo Paul, was für einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung haben Sie denn an die Rentenversicherung gezahlt? Lassen Sie mich raten ... gar keinen! Sie haben vermutlich, wie jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer in Deutschland, von Ihrem Arbeitsentgelt einen Beitrag zur Krankenversicherung gezahlt. Dass die Krankenversicherung Sie nicht versichert, wenn Sie sich außerhalb von Deutschland aufhalten, kann doch nun nicht das Problem der Rentenversicherung sein, oder?
Knut Rassmussenam 29.08.2017 | 13:19
Das ist keine Rückwirkung. Art und Umfang von beitragspflichtigen Einkünften kann der Gesetzgeber und begrenzt sogar die Krankenkasse selbst durch Satzung jederzeit ändern. Rückwirken wäre es gewesen, wenn man die Beiträge für zurückliegende Zeiträume gefordert hätte. Sie sollten keine Analogie zum Steuerrecht in Verbindung mit Lebensversicherungsverträgen herstellen.
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