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Experten-Antwort

Beurlaubung Reha wegen Todesfall

von Klara21.06.2016 | 12:11
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11 Antworten

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Hallo, ich befinde mich zur Zeit in einer stationären Reha und bekam nun den Anruf, dass der Vater meines Lebensgefährten im Sterben liegt. Ich möchte nun auf jeden Fall zu ihm fahren. Die Klinik teilte mir mit, das eine Beurlaubung nicht möglich sei. Die DRV lehne dies generell ab. Ich könne nur auf eigene Gefahr und Verantwortung die Klinik verlassen und eventuelle Unfälle in dieser Zeit könnten von Versicherungen z.B. nicht übernommen werden. Ist diese Aussage so korrekt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klara,

den Schilderungen von =//= ist nichts hinzuzufügen.

Einen generellen Rat kann Ihnen hier keiner geben.

Vielleicht rufen Sie einfach bei Ihrem Kostenträger an

und lassen sich individuell beraten.

mitfühlende Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Achillam 21.06.2016 | 12:15
Sollten Sie Übergansgeld erhalten, werden Sie dieses für die Fehltage auch nicht bekommen.
Achillam 21.06.2016 | 12:14
Ja, da es sich nicht um einen Familienangehörigen 1. Grades Ihrerseits handelt.
Klaraam 21.06.2016 | 12:50
Hallo Achill, vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie, oder jemand anders, mir sagen, ob und wenn ja welche rechtlichen und/oder finanziellen Konsequenzen mir drohen können wenn ich die Reha eigenverantwortlich unterbreche (das heißt, ich würde natürlich hier in der Klinik Bescheid sagen, das ich "weg" bin und mich dann ein paar Tage später wieder "anwesend" melden)? Seitens der Klinik, seitens der DRV, seitens der Krankenkasse, seitens ??? Die Reha wurde von mir beantragt, ist also keine Veranlassung der Krankenkasse gewesen. Dennoch bin ich seit langer Zeit krankgeschrieben und war auch bis zur Reha in Krankengeldbezug.
=//=am 21.06.2016 | 13:01
1. Fahrtkosten werden nicht übernommen/Übergangsgeld steht während der Abwesenheit nicht zu 2. Von der DRV drohen keine Konsequenzen, es sollte aber mit der Dauer der Abwesenheit nicht übertrieben werden. So sind z.B. 3 Tage angemessen. 3. Unfallversichert sind Sie während der Abwesenheit natürlich nicht über die DRV/Klinik. 4. Sie sollten der DRV auf jeden Fall Mitteilung machen, da diese dann für die Abwesenheitstage kein ÜG zahlt. 5. Ob Sie auch der KK Bescheid geben, bleibt Ihnen überlassen. Wenn die Dauer der Abwesenheit relativ kurz ist, dürfte sie nichts dagegen haben. Auf jeden Fall sollte aber das Ziel der Reha, wieder arbeiten zu können, nicht aus den Augen verloren gehen. Bei längerer Abwesenheit dürfte evtl. das Ziel nicht erreicht werden, zumal die Klinik nicht verpflichtet ist, die Reha zu verlängern. Dessen sollten Sie sich bewußt sein. Dann... könnte es Probleme mit der KK geben.
Klaraam 21.06.2016 | 13:12
Hallo und vielen Dank auch für deine Nachricht. Zu 1.: Ok, das ist ja auch absolut nachvollziehbar. Zu 2.: Ok, das ist sehr beruhigend zu lesen. Zu 3.: Auch damit kann ich leben. Dies bezieht sich ja sicherlich nicht auf meine allgemeine Krankenversicherung, oder z.B. auf meine KFZ-Haftpflichversicherung. Da man mir in der Klinik nur sagte, das ich bei Abwesenheit "nicht versichtert" bin. Dies hörte sich so allumfassend an. Zu 4.: Auch das ist selbstverständlich. Zu 5.: Auch ok. Ok, danke auch für den letzten Absatz. Da mir dieses Ziel natürlich auch sehr wichtig ist, werde ich dies in meine Überlegungen mit einbeziehen.
=//=am 21.06.2016 | 16:56
Hallo Achill, vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie, oder jemand anders, mir sagen, ob und wenn ja welche rechtlichen und/oder finanziellen Konsequenzen mir drohen können wenn ich die Reha eigenverantwortlich unterbreche (das heißt, ich würde natürlich hier in der Klinik Bescheid sagen, das ich "weg" bin und mich dann ein paar Tage später wieder "anwesend" melden)? Seitens der Klinik, seitens der DRV, seitens der Krankenkasse, seitens ??? Die Reha wurde von mir beantragt, ist also keine Veranlassung der Krankenkasse gewesen. Dennoch bin ich seit langer Zeit krankgeschrieben und war auch bis zur Reha in Krankengeldbezug.
" und mich dann ein paar Tage später wieder "anwesend" melden)? " wieso paar tage weg ??? Fahren Sie direkt zur Beerdigung und nach dem Beerdigungs Kaffeetrinken ( falls das überhauptet stattfindet ) sofort wieder in die Klinik.
Hätten Sie den Beitrag von Klara richtig gelesen, bräuchten Sie nicht so einen Schrott zu schreiben! Der Vater des Lebensgefährten LIEGT IM STERBEN, ist also noch nicht gestorben. Gottlob!!!! Ziemlich pietätlos im Übrigen. :-(
Marc Hansmannam 22.06.2016 | 09:37
Prüfen die eigentlich nach, ob die Beerdigung eines Verwandten 1 Grades auch wirklich stattgefunden hat? Sonst könnte ja jeder sagen, das Bruder,Mutter, e.t.c. verstorben ist. Will die Klinik als Kontrolle z.B. den Totenschein als Nachweis sehen?
Achillam 23.06.2016 | 09:34
Ja eine Stereurkunde muss in Kopie übersandt werden.
W*lfgangam 23.06.2016 | 20:37
Kopie? - einfache Kopie? ...schön wärs, aber einfach: für SV-Zwecke reicht eine 'Übereinstimmungsbestätigung' aus! - eine einfache Kopie ist generell nichtssagend/wie ein weißes Blatt. In besonderen Fällen wird eine Beglaubigung erforderlich, oder generell eine Original-Urkunde, oder sogar eine Apostille/Legalisation. Hier wohl nicht, deswegen nur am Rande erwähnt ;-) Gruß w.
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