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Experten-Antwort

Bewertung neuer Entgeltpunkte nach Wechsel von EM-Rente in vorgezogene Altersrente

von Wechsel31.07.2026 | 08:35
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9 Antworten

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Ich wechsle zum Januar 2027 im Alter von 62 Jahren von einer vollen EM-Rente in eine maximal vorgezogene Schwerbehindertenrente (Bestandsschutz gilt, das ist klar). Die Zurechnungszeit aus der EM-Rente läuft bis zum Alter von 65 Jahren und 9 Monaten. Wahrscheinlich erwrbe ich bis zur Regelatersgrenze von 67 Jahren noch weitere Entgeltpunkte (z.B. Pflegetätigkeit, Minijob mit Rentenbeiträgen etc.). Werden diese Entgeltpunkte dann bis zum Alter von 65 Jahren und 9 Monaten mit den EP aus der EM-Rente verrechnet (diese Zurechnungs-EP sind sicher höher) und erhöhen deswegen später (ab der Regelaltersgrenze) die Rente nicht? Und falls dies so ist, erhöhen dann nach dem Alter von 65 Jahren und 9 Monaten neu erworbene EP die Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ab der Umwandlung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen im Januar 2027 erwerben Sie Zuschlagsentgeltpunkte durch parallele Beitragszahlungen (z.B. wegen Beschäftigung oder Pflege). Diese werden Ihrer Altersrente zum Erreichen der Regelaltersgrenze hinzugerechnet, ein gesonderter Antrag ist dafür nicht notwendig.

Dass in den ggf. besitzgeschützten Entgeltpunkten bereits eine Zurechnungszeit berücksichtigt wurde, steht diesem nicht entgegen. Die Entgeltpunkte werden also nicht "verrechnet". 

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8 Antworten

Schadeam 31.07.2026 | 08:43
Ja. Aber was genau in 5-6 Jahren sein wird werden Sie abwarten müssen. Es kommt wie es kommt. Wenn Sie mit 65+ immer noch im Minijob arbeiten oder pflegen, machen Sie dies doch nicht um die Rente zu steigern, sondern aus anderen Gründen...... Schaun wir mal ob es dann noch die Minijobs in heutiger Form gibt und wie Pflege dann bewertet wird.
Zukunftsmusikam 31.07.2026 | 10:47
Vermutlich werden die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte, aufgrund der vorherigen Zurechnungszeit, erst ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu weiteren Erhöhungen führen. Sie sollten sich aber besser mit sinnvolleren Dingen beschäftigen, wie Rentenerhöhungen die vermutlich erst im Herbst 2030 bei ihnen zum Tragen kommen werden. Ob es bis dahin und unter welchen Bedingungen überhaupt noch Pflegebeiträge und Minijobs gibt, bleibt zunächst mal abzuwarten.
Unklar!am 03.08.2026 | 09:00
Genau das scheint doch die eigentliche Frage zu sein. Wirkt sich der Bestandsschutz in der Altersrente durch die erhöhte Zurechnungszeit auch noch bei Beschäftigung neben der Altersrente aus. Nach der Expertenantwort ist das eben nicht der Fall und die neu erworbenen Entgeltpunkte werden nicht mit der Zurechnungszeit verrechnet. Ist das tatsächlich so? Nach allgemeinem Rechtsempfinden dürfte das nicht so sein.
Kurtam 03.08.2026 | 11:23
Eine ähnliche Frage gab es schon mal. Da ist es erklärt, wie es verrechnet wird https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/wechsel-von-der-teilw…
Selber mal richtig lesen!am 03.08.2026 | 16:02
Für die Fragesteller sind aber nicht die Antworten der selbsternannten Hobbyexperten, sondern die Expertenantwort maßgeblich und die ist hier doch mehr als fraglich.
Deutsche Rentenversicherung
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