Ab der Umwandlung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen im Januar 2027 erwerben Sie Zuschlagsentgeltpunkte durch parallele Beitragszahlungen (z.B. wegen Beschäftigung oder Pflege). Diese werden Ihrer Altersrente zum Erreichen der Regelaltersgrenze hinzugerechnet, ein gesonderter Antrag ist dafür nicht notwendig.
Dass in den ggf. besitzgeschützten Entgeltpunkten bereits eine Zurechnungszeit berücksichtigt wurde, steht diesem nicht entgegen. Die Entgeltpunkte werden also nicht "verrechnet".