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Experten-Antwort

Bezahlung bei Wiedereingliederung

von Ich12.03.2023 | 12:12
194 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, ich würde gerne erfahren wer bei einer Wiedereingliedrung bezahlen würde. Oder anders gefragt wann gibt es bei der Eingliederung Krankengeld weiter und wann gibt es bei der Eingliederung Übergangsgeld weiter? Danke für etwas Lichtblick ;-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Ich",

den Ausführungen von "Erklärbär" ist Nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Erklärbäram 12.03.2023 | 12:54
Das ist abhängig davon, wer Kostenträger ist. Wenn Sie eine Reha über DRV hatten und durch die Rehaklinik eine Eingliederung (Beginn innerhalb eines Monats nach Reha) haben, können Sie bis Ende der Eingl. Übergangsgeld durch DRV beantragen. Wenn die Eingl. später startet, ist die Krankenkasse Kostenträger und Sie ab dem Tag nach der Reha im Krankengeldbezug, sofern noch nicht ausgesteuert. Wenn Sie aktuell noch in Reha sind, sollten Sie sich das alles durch deren Sozialdienst erklären lassen.
Icham 12.03.2023 | 15:42
Vielen Dank Erklärbär, Top Antwort !!
Ich aucham 14.03.2023 | 20:53
Ist es nicht eigentlich egal wer zahlt? Die Entgeldhöhe ist unterschiedlich aber sonst noch was ?
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