Hallo EMR-Erhöhung,
wie Sie auch den vorangegangenen Beiträgen bereits entnehmen können, führt eine „Sonderzahlung“ - soweit diese im Rahmen der Regelungen zur Nachzahlung von Beiträgen überhaupt möglich wäre - nicht zu einer Erhöhung Ihrer aktuellen Erwerbsminderungsrente. Soweit Sie dennoch von ggf. bestehenden Möglichkeiten der Nachzahlung von Beiträgen Gebrauch machen wollen, sollten Sie sich vorher unbedingt von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.