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Experten-Antwort

Bürostuhl bezuschusst von Rentenversicherung - wem gehört der Stuhl nach Ausscheiden aus der Firma

von Kathrin Vagt17.08.2023 | 12:41
986 Ansichten
7 Antworten
Hallo und Guten Tag, ich habe 2011 zur "Teilhabe am Arbeitsleben" einen höhenverstellbaren Tisch (1200,-€) und einen Bürostuhl (435,-€) von der Rentenversicherung (damals noch BFA) gefördert bekommen. Der Tisch war komplett dadurch getragen und der Bürostuhl nur zum Teil, da dieser knapp 1600,-€ (brutto) gekostet hat. Der Rest des Betrages für den Bürostuhl wurde von dem Arbeitgeber übernommen. Der Bürostuhl wurde über AFA für 13 Jahre abgeschrieben, somit bis 2024. Ich bin aber zum November 2022 aus meiner damaligen Firma ausgeschieden und streite mich seitdem mit meinem damaligen Arbeitgeber über den Bürostuhl. Der Schreibtisch war unstrittig, da dieser mit Rechnung auf meinen Namen ausgestellt war, da der komplett mit dem Betrag der Rentenversicherung abgezahlt werden konnte. Mein damaliger Arbeitgeber hat als Ergänzung zu meinem Arbeitsvertrag eine Klausel aufgesetzt, in der steht, wenn ich das Unternehmen vor Ablauf von 10 Jahren nach Kauf des Bürostuhles verlasse, dann wir der Zeitwert nach AFA bestimmt und von diesem Betrag dann der Zuschuss der Rentenversicherung in Höhe von 435,-€ abgezogen und der Bürostuhl geht dann in meinen Privatbesitz über. Trotz das ich mich bereits mehrmals auf diesen Passus berufen habe, bleibt mein ehemaliger Arbeitgeber stur und will den Stuhl nicht herausgeben. Ich habe nun Ende Juli nochmal eine Aufforderung (per Einschreiben) zur Herausgabe des Stuhl oder des Rentenzuschusses aufgefordert, damit ich entweder den Stuhl an meinem neuen Arbeitsplatz einsetzen kann, oder mein neuer Arbeitgeber mir mit dem Zuschuss einen neuen Stuhl kaufen kann, da ich leider auf einem normalen Bürostuhl nur unter Schmerzen sitzen kann. Bisher ist hier aber auch nichts passiert. Hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit, was mit dem Zuschuss zur "Teilhabe am Arbeitsleben" geschehen muss, wenn der Arbeitnehmer die Firma wechselt? Denn dieser Zuschuss wurde ja extra gewährt, um Krankschreibungen zu verringern oder im besten Fall sogar zu verhindern. Ich würde mich freuen, wenn ich hier ein paar hilfreiche Antworten bekommen könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2023 | 13:46

Guten Tag Frau Vagt,

 

wurden die technischen Hilfsmittel im Rahmen der beruflichen Rehabilitation (heute LTA) bewilligt, dann erfolgte dies unter Ihrer Versicherungsnummer speziell für Sie und die Einrichtung gehört Ihnen als Arbeitnehmerin.

 

Hat der Arbeitgeber mitfinanziert, bleibt die Einrichtung an sich in seinem Eigentum. Dies hat jedoch ihr Arbeitgeber durch die Klausel ausgeschlossen. Inwieweit er daran gebunden ist, müsste rechtlich geklärt werden.

 

Die Klärung dieser Angelegenheit fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit der Rentenversicherung.

 

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

6 Antworten

Kathrin Vagtam 17.08.2023 | 13:38
Fritze schrieb

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/eigentum-an-durch-teilhabe-am-arbeitsleben-bezahltem-tisch

Vielen Dank für die Antwort, aber es geht nicht um den Tisch, der ist unstrittig, den habe ich. Es geht um den Bürostuhl
Fritzeam 17.08.2023 | 15:59
Kathrin Vagt schrieb

Vielen Dank für die Antwort, aber es geht nicht um den Tisch, der ist unstrittig, den habe ich. Es geht um den Bürostuhl

Es geht doch nicht primär um die Art von Büromöbeln, sondern um die Sachlage, wessen Eigentum das ist. Ersetzen Sie in den Beiträgen Tisch durch Sessel oder was auch immer!
KSCam 17.08.2023 | 17:40
Kathrin Vagt schrieb

Vielen Dank für die Antwort, aber es geht nicht um den Tisch, der ist unstrittig, den habe ich. Es geht um den Bürostuhl

Manchmal ist schon schwer zu verstehen um was man sich alles streiten kann, hier geht es um einen 12 Jahre alten Stuhl (der inventartechnisch längst abgeschrieben ist). Am besten man klärt das vor Gericht. Um so nen Kram streiten, dann brauch man sich aber nicht mehr über Bürokratie in D zu wundern. PS: auch 2011 hieß Ihre BfA bereits Deutsche Rentenversicherung Bund, von der BfA wurde das Ding schon mal nicht bezahlt, grins.....
Lesen und verstehen!am 17.08.2023 | 17:56
Kathrin Vagt schrieb

Vielen Dank für die Antwort, aber es geht nicht um den Tisch, der ist unstrittig, den habe ich. Es geht um den Bürostuhl

Es reicht nicht nur die Expertenantwort zu lesen, sondern man sollte auch versuchen sie zu verstehen. Ob Stuhl oder Tisch, die Expertenantwort ist doch eindeutig.
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