Guten Tag Frau Vagt,
wurden die technischen Hilfsmittel im Rahmen der beruflichen Rehabilitation (heute LTA) bewilligt, dann erfolgte dies unter Ihrer Versicherungsnummer speziell für Sie und die Einrichtung gehört Ihnen als Arbeitnehmerin.
Hat der Arbeitgeber mitfinanziert, bleibt die Einrichtung an sich in seinem Eigentum. Dies hat jedoch ihr Arbeitgeber durch die Klausel ausgeschlossen. Inwieweit er daran gebunden ist, müsste rechtlich geklärt werden.
Die Klärung dieser Angelegenheit fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit der Rentenversicherung.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/eigentum-an-durch-teilhabe-am-arbeitsleben-bezahltem-tisch
Vielen Dank für die Antwort, aber es geht nicht um den Tisch, der ist unstrittig, den habe ich. Es geht um den Bürostuhl
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