Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Kabafit
Die von Ihnen abgezogenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind (Stand heute) realistisch und korrekt.
Ob und in welcher Höhe Sie später ggf. mit einer Steuerbelastung rechnen müssen, kann diese Forum nicht beantworten.
Für die Beantwortung dieser Frage wäre auch nicht alleine die Höhe Ihrer Rente von Bedeutung, sondern Ihre gesamten zu versteuernden Einkünfte. Daher kann Ihnen Auskünfte zu einer möglichen Steuerbelastung nur ein ausgewiesener Steuerexperte unter Berücksichtigung Ihrer Gesamteinkommenssituation geben.
Selbst von irgendwas zu viel getrunken? Oder desinformiert! Wenn der Fragesteller seit 2019! EM-Rentner ist, dann trifft für ihn die neue Zurechnungszeit zu. Nämlich: " Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird so gerechnet, als hätte der Betroffene bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten gearbeitet. Für EM Rentner, die ab dem 1.1.2019 eine Erwerbsminderungsrente neu erhalten, erhöht sich damit konkret die Höhe ihrer Erwerbsminderungsrente. Weiterhin soll die Zurechnungszeit bis 2031 schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben werden." Gruß BiniIch bin auch 54 Jahre und seit 2019 erhalte ich die unbefristete volle Erwerbsminderungsrente mit ebenfalls fast 50 Rentenpunkten. Brutto sind es 1.680 Euro Netto 1.490 Euro Einkommensteuer sind ca. 300 Euro jährlich. Keine Kirchensteuer.Hast wohl zuviel Kaba getrunken. In Deutschland gibts keine EM-Rente von Fünfzehnhundert. Träumer!
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