Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

BSG-Urteil B 13 R 78/09 R

von EMR19.09.2021 | 16:39
170 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ist das BSG-Urteil vom 19. Oktober 2011, Aktenzeichen B 13 R 78/09 R noch gültig? Oder wurde es durch den Bundesgerichtshof aufgehoben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EMR,

das besagte Urteil ist im Rahmen eines Streitverfahrens über den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ergangen. Es ist rechtskräftig und bindet zunächst die Prozessbeteiligten.

Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Bei der Auslegung der Frage der Erwerbsminderung wird die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes berücksichtigt.

Soweit Sie der Ansicht sind, dass Ihnen aufgrund dieses Urteils ein Rentenanspruch zusteht, können Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und so eine Entscheidung herbeiführen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Jonnyam 19.09.2021 | 16:53
Selbstverständlich. Der BGH kann ein Urteil des BSG gar nicht aufheben, allenfalls kann ein solche Urteil beim BVerfG behandelt werden.
Oh Mannam 19.09.2021 | 17:27
Wieder eine überflüssige Antwort auf eine Trollfrage. Das sollte ein hier häufig anwesender User wie @Jonny eigentlich erkennen.
Hobbyexperteam 20.09.2021 | 06:29
Alle Entscheidungen des Bundessozialgerichtes binden unmittelbar nur die Verfahrensbeteiligten. Regelmäßig werden die Erkenntnisse des obersten Sozialgerichts aber auf Parallelfälle übertragen. Denn die in den Urteilen und Beschlüssen des Bundessozialgerichtes formulierten Rechtssätze finden immer wieder Eingang in die Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA), nach denen sich die Rentenversicherung bei der Auslegung von Rechtsfragen orientiert. Soweit die Entscheidung Auswirkung über den Einzelfall hinaus hat, dürfen Sie davon ausgehen, dass das Urteil der Rentenversicherung bekannt ist und die in dem genannten Urteil formulierten Rechtssätze bei einer Entscheidung über einen Rentenantrag auf Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026