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Experten-Antwort

BSG-Urteil B 13 R 78/09 R

von EMR19.09.2021 | 16:39
164 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ist das BSG-Urteil vom 19. Oktober 2011, Aktenzeichen B 13 R 78/09 R noch gültig? Oder wurde es durch den Bundesgerichtshof aufgehoben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.09.2021 | 07:54

Hallo EMR,

das besagte Urteil ist im Rahmen eines Streitverfahrens über den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ergangen. Es ist rechtskräftig und bindet zunächst die Prozessbeteiligten.

Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Bei der Auslegung der Frage der Erwerbsminderung wird die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes berücksichtigt.

Soweit Sie der Ansicht sind, dass Ihnen aufgrund dieses Urteils ein Rentenanspruch zusteht, können Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und so eine Entscheidung herbeiführen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Jonnyam 19.09.2021 | 16:53
Selbstverständlich. Der BGH kann ein Urteil des BSG gar nicht aufheben, allenfalls kann ein solche Urteil beim BVerfG behandelt werden.
Oh Mannam 19.09.2021 | 17:27
Wieder eine überflüssige Antwort auf eine Trollfrage. Das sollte ein hier häufig anwesender User wie @Jonny eigentlich erkennen.
Hobbyexperteam 20.09.2021 | 06:29
Alle Entscheidungen des Bundessozialgerichtes binden unmittelbar nur die Verfahrensbeteiligten. Regelmäßig werden die Erkenntnisse des obersten Sozialgerichts aber auf Parallelfälle übertragen. Denn die in den Urteilen und Beschlüssen des Bundessozialgerichtes formulierten Rechtssätze finden immer wieder Eingang in die Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA), nach denen sich die Rentenversicherung bei der Auslegung von Rechtsfragen orientiert. Soweit die Entscheidung Auswirkung über den Einzelfall hinaus hat, dürfen Sie davon ausgehen, dass das Urteil der Rentenversicherung bekannt ist und die in dem genannten Urteil formulierten Rechtssätze bei einer Entscheidung über einen Rentenantrag auf Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt werden.
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