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Experten-Antwort

Budget für Arbeit Kombination Ehrenamt

von Max Mustermann26.10.2026 | 10:07
81 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage. Wenn jemand 19 Stunden pro Woche im Rahmen des Budgets für Arbeit nach SGB IX beschäftigt ist und zusätzlich eine Stunde pro Woche im Rahmen der Übungsleiterpauschale ehrenamtlich tätig ist, ist das dann im Rahmen einer vollen Erwerbsminderungsrente in Ordnung? Zur Erklärung: Das Budget für Arbeit ist eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen. Der Beschäftigte muss weniger als 50 % der Leistung eines Normalbeschäftigten erbringen. Es werden auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht ebenfalls nicht. Zudem gibt es ein Rückkehrrecht in die WfbM. Vielen Dank für ihre Mühen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei einer vollen Erwerbsminderungsrente wurde prognostiziert, dass das tägliche Leistungsvermögen unter 3 Stunden ist. Bei einer Tätigkeit von 19 Stunden pro Woche dürfte dieses geschätzte Leistungsvermögen überschritten sein.

Aber:

Ob jedoch diese ausgeübte Tätigkeit von der zu erwartenden Leistungsfähigkeit her eher einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen ähnelt oder einer vollwertigen Tätigkeit entspricht, können wir hier im Forum nicht prüfen.

Bitte daher die Frage zur Vorabklärung an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterleiten.

Gerne können Sie die Anfrage uns online zukommen lassen. Die entsprechenden Nachweise, wie z. B. der Vertrag, können Sie gerne mit hochladen.

https://eantrag.deutsche-rentenversicherung.de/ea-eantrag-nx/formular/S8003

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 26.10.2026 | 13:06
Die Stunde im Ehrenamt taucht in keiner Meldung auf, das dürfte die DRV nie erfahren. Aber wenn Sie total korrekt sein wollen , müssen Sie das ohnehin individuell klären ob das „Gesamtpaket“ zulässig ist.
Max Mustermannam 26.10.2026 | 15:36
Wenn es ein Ehrenamt ohne Vergütung ist, kann ein Unfall passieren und dann wird es der Berufsgenossenschaft gemeldet, kann also die Rentenversicherung abrufen. Bei der Übungsleiterpauschale muss es bei der Steuererklärung angegeben werden. Die Behörden sind nicht dumm und arbeiten zurecht zusammen, es geht ja schließlich um Leistungen aus öffentlicher Hand.
Oh Mannam 26.10.2026 | 17:20
Zitat von Max Mustermann anzeigenausblenden
Na dann teilt der Versicherte seine ehrenamtliche Tätigkeit dem zuständigen Rententräger mit und er erhält die gewünschte verbindliche Antwort. So etwas kann ein anonymes Forum logischerweise nicht leisten.
Deutsche Rentenversicherung
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