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Experten-Antwort

Chaotischer und unstrukturierter Versicherungsverlauf

von Hennes18.04.2015 | 11:28
1870 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, nach einer Kontenklärung habe ich nach langer Zeit einen Versicherungsverlauf zugeschickt bekommen. Dieser scheint von den Zeiten her in Ordnung zu sein. Allerdings bin ich etwas verwundert über die Darstellung der erfassten Zeiträume. Mich würde interessieren, ob das normal ist bzw. seine Gründe hat, oder ob hier nur etwas geschlampt wurde ;-) Nicht unterbrochene Ausbildungszeiten (Hochschulzeiten) und Pflichtbeitragszeiten werden wahllos mal getrennt und mal über längere Zeiträume zusammen gefasst. Beispiel 25.09.2006 bis 31.12.2006 4 Monate Hochschulausbildung 01.01.2007 bis 14.02.2010 38 Monate Hochschulausbildung Es handelt sich dabei aber um eine zusammenhängende Ausbildungszeit. Für mich nicht nachvollziehbar wieso das getrennt wird. Noch strubbeliger wird es für die zweite Studienphase 01.04.2010 bis 31.03.2011 12 Monate Hochschulausbildung 01.04.2011 bis 26.01.2012 10 Monate Hochschulausbildung 27.01.2012 bis 27.01.2012 Hochschulausbildung 01.02.2012 bis 22.08.2012 Hochschulausbildung Höchstdauer überschritten Die Trennung der letzten Ausbildungszeit kann ich nachvollziehen, da diese hinter der Maximalausbildungszeit von 8 Jahren liegt. Auch die Pflichtbeitragszeiten sind teilweise über ein ganzes Jahr gesammelt, aber teilweise auch getrennt aufgeführt. Und das obwohl der AG derselbe ist. Versteht mich nicht falsch. Bin was sowas angeht sehr strukturiert und für mich wirkt das wie ein großes Chaos. Also ist das normal und hat seine Gründe oder wurde es "ohne Kontrolle dahingerotzt" *räusper* Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hennes,

die Darstellung der Versicherungszeiten im Versicherungsverlauf kann verschiedene Ursachen haben:

1. Die Zeiten wurden von der Sachbearbeitung so gespeichert.

2. Die Zeiten wurden vom Arbeitgeber, der Krankenkasse oder anderen Stellen so an den Rentenversicherungsträger gemeldet (z. B. wegen Wechsel der Krankenkasse, interne Änderungen beim Arbeitgeber, etc.).

3. Die Aufteilung erfolgt, weil die Zeit mit anderen Sachverhalten zusammentrifft.

Bei der Rentenberechnung erhalten Zeiträume, in denen mehrere rentenrechtliche Sachverhalte zusammentreffen, besondere Bewertungen (z. B. eine Fachschulausbildungszeit neben einer Beschäftigungszeit erhält als beitragsgeminderte Zeit ggf. einen Zuschlag an Entgeltpunkten, eine Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung neben einer weiteren Berücksichtigungszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gutschrift an Entgeltpunkten bewirken, etc.).

Im Versicherungsverlauf wird daher versucht, sämtliche Sachverhalte bereits so aufzubereiten, wie sie später in der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Die Übersichtlichkeit leidet dabei leider in machen Fällen.

Im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten können Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

25 Antworten

Matte-Schtudentam 18.04.2015 | 15:12
Hallo zusammen,...
Du bist nur zu Dumm um das richtig zu lesen.
Trotz Hochschulausbildung?;-)
Schorscham 18.04.2015 | 14:31
Da meine Versicherungszeiten ähnlich dokumentiert wurden, glaube ich nicht an Schlamperei sondern eher an System. Vermutlich hängt das damit zusammen, wann die Versicherungszeiten von den Ausbildungsträgern, Arbeitgebern, Bundeswehr, etc., an die DRV gemeldet wurden. Das interessiert mich aber ehrlich gesagt gar nicht so sehr. Wichtig ist, dass der Versicherungsverlauf vollständig ist.
W*lfgangam 18.04.2015 | 15:52
Hallo Hennes, nur an diesem Beispiel festgemacht: der Versicherungsverlauf (VV) (Anlage 2 einer Rentenauskunft) mit ggf. tageweisen Trennungen zusammenhängender Zeiten bereitet bereits auf die Berechnungen nach Anlagen 3 und 4 vor. In den letztgenannten Anlagen werden die Beitragszeiten, die beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten 'bewertet'. Da es dabei auf Sachverhalte ankommt, die im selben Monat (auch mehrfach) zutreffen, wird der eigentliche Versicherungsverlauf ziemlich 'zerrupft' dargestellt, um die jeweiligen Zeiten einzeln bewerten zu können. Ich halte das, rein von der Übersicht her (für Versicherte), auch für keine gute Lösung - ist aber zz. gängige Praxis UND erleichtert die Nachvollziehbarkeit der Rentenberechnung (was wiederum nur mit Insiderwissen möglich ist). Die Frage ist, wo soll man zusammenfassen, was gehört getrennt. Da die Konstellationen nicht unterschiedlicher sein können, als Sie sich je vorstellen können im Hinblick auf die vielen rentenrechtlichen (Unterbrechungs-)Zeiten. Nehmen wir nur Mütter, die regelmäßig/auch mehrmals im Monat 1/3/5 Tage 'Auszeit' zur Kinderpflege nehmen, in dieser Zeit Krankengeld bekommen, damit die SV-Beschäftigung unterbrechen/neu anfangen - wenn Sie so einen VV über mehrere Seiten für ein Jahrzehnt sehen, kriegens Grausen. Ist analog zu Studienzeiten, wo hier und da mal parallel minigejobbt wird, auch Vollzeit rangeklotzt – seperate Bewertungen solcher Zeiten sind vorzunehmen, sofern sie überhaupt angerechnet werden können ;-) >Bin was sowas angeht sehr strukturiert Gut, dann verstehens auch, warum hier die Struktur der (sich überschneidenden) Versicherungszeiten bis ins kleinste Detail abgebildet wird :-) Gruß w.
William 18.04.2015 | 17:32
Hallo zusammen, nach einer Kontenklärung habe ich nach langer Zeit einen Versicherungsverlauf zugeschickt bekommen. Dieser scheint von den Zeiten her in Ordnung zu sein. Allerdings bin ich etwas verwundert über die Darstellung der erfassten Zeiträume. Mich würde interessieren, ob das normal ist bzw. seine Gründe hat, oder ob hier nur etwas geschlampt wurde ;-) Nicht unterbrochene Ausbildungszeiten (Hochschulzeiten) und Pflichtbeitragszeiten werden wahllos mal getrennt und mal über längere Zeiträume zusammen gefasst. Beispiel 25.09.2006 bis 31.12.2006 4 Monate Hochschulausbildung 01.01.2007 bis 14.02.2010 38 Monate Hochschulausbildung Es handelt sich dabei aber um eine zusammenhängende Ausbildungszeit. Für mich nicht nachvollziehbar wieso das getrennt wird. Noch strubbeliger wird es für die zweite Studienphase 01.04.2010 bis 31.03.2011 12 Monate Hochschulausbildung 01.04.2011 bis 26.01.2012 10 Monate Hochschulausbildung 27.01.2012 bis 27.01.2012 Hochschulausbildung 01.02.2012 bis 22.08.2012 Hochschulausbildung Höchstdauer überschritten Die Trennung der letzten Ausbildungszeit kann ich nachvollziehen, da diese hinter der Maximalausbildungszeit von 8 Jahren liegt. Auch die Pflichtbeitragszeiten sind teilweise über ein ganzes Jahr gesammelt, aber teilweise auch getrennt aufgeführt. Und das obwohl der AG derselbe ist. Versteht mich nicht falsch. Bin was sowas angeht sehr strukturiert und für mich wirkt das wie ein großes Chaos. Also ist das normal und hat seine Gründe oder wurde es "ohne Kontrolle dahingerotzt" *räusper* Danke!
Du bist nur zu Dumm um das richtig zu lesen.
Antwort für Groko, Das ist mal wieder typisch für Sie,solche Kommentare sind hier fehl am Platz,es gibt aber Leute wie Sie die nicht begreifen,wie DUMM sie selber sind
W*lfgangam 18.04.2015 | 19:48
Hallo Hennes, im Kern hat er leider Recht - sofern Sie sich inhaltlich mit der Aussage auseinander gesetzt haben (ohne dass er es besonders feinfühlig ausgedrückt hat ;-)) ...nennen wir es 'unwissend', was die Darstellung der Zeiten in einem VV und deren Hintergründe betrifft - aber dazu habe ich oben bereits hinreichende Ausführungen gemacht. Eher interessant zu lesen wäre es, wie Sie die dazu gemachten Äußerungen sehen ...gehe aber doch eher davon aus, dass es sich hierbei um einen 'gekaperten' Nick/Troll-Beitrag handelt - unstrukturiert eben, da sofort vor Sachargument den Beißreflex katapultiert. Gruß w.
KroGoam 18.04.2015 | 19:45
GroKo... sie sind einfach ein ein dummer Schliessmuskel
Rechtspflegeram 18.04.2015 | 19:56
WOW !! Der Staatsanwalt wird dermaßen davon beeindruckt sein, dass er Ihnen innerhalb der nächsten 6 Wochen mitteilen wird, dass er das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt hat. Glauben Sie eigentlich ernsthaft, dass unsere Justiz nichts Besseres zu tun hat, als solche Lappalien zu bearbeiten? Kopfschüttel......
Hennesam 18.04.2015 | 18:59
Ich habe soeben gegen Sie Anzeige wegen Beleidigung erstattet.
GroKo-Fanam 18.04.2015 | 20:05
Ich habe soeben gegen Sie Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Wie mir der Polizeibeamte mitteilte, muss die Staatsanwaltschaft Beleidigungsanzeigen auch dann bearbeiten, wenn sie von einem Dritten erstattet werden! Schlafen Sie gut und schauen Sie in den nächsten Wochen besonders aufmerksam in Ihren Briefkasten.:-)
GroKoam 19.04.2015 | 08:46
Na funktioniert Dein Schließmuskel noch?
??am 19.04.2015 | 16:28
Zum Glück wird morgen dieser teilweise Blödsinn wieder gelöscht .
Fliegenklatscheam 19.04.2015 | 17:29
Warum lesen Sie diesen Blödsinn denn? Sind Sie etwa neugierig?
Glimpnickelam 19.04.2015 | 19:41
,es gibt aber Leute die nicht begreifen,wie DUMM sie selber sind
so so, ach nee.............
Rentenzombieam 19.04.2015 | 19:44
Geh besser kacken oder sterben bevor du uns hier verheulst!
SozPolam 19.04.2015 | 19:46
Du bist nur zu Dumm um das richtig zu lesen.
Ich habe soeben gegen Sie Anzeige wegen Beleidigung erstattet.
Der GroKo kommt jedenfalls nicht ins Zuchthaus. Dort werden aber die Nörgler eingesperrt, die hier sinnlose Jammereien über ihren Versicherungsverlauf verbreiten oder der Dr. Göbel!
Glimpnickelam 19.04.2015 | 19:49
Der GroKo kommt jedenfalls nicht ins Zuchthaus. Dort werden aber die Nörgler eingesperrt, die hier sinnlose Jammereien über ihren Versicherungsverlauf verbreiten oder der Dr. Göbel!
Fangen Sie mich doch Sie Stinkstiefel!
Hennesam 19.04.2015 | 22:44
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die Rückmeldung. Zunächst einmal bin ich beruhigt, dass dieses "Chaos" den Normalverlauf darstellt. Danke für die Rückmeldung :-) Ich hatte bereits vermutet, dass die Einträge (auch) mit (leicht) geänderten Umständen zu tun haben könnten. Aber für die Beispiele die ich mir rausgesucht habe, liegen mir keine plausiblen Gründe vor. Beispielsweise der erste Eintrag: 25.09.2006 bis 31.12.2006 4 Monate Hochschulausbildung 01.01.2007 bis 14.02.2010 38 Monate Hochschulausbildung Ich habe weder das Studium unterbrochen, noch den Studiengang gewechselt, noch war der erste Abschluss erworben. Gleiches gilt für das 2. Beispiel 01.04.2010 bis 31.03.2011 12 Monate Hochschulausbildung 01.04.2011 bis 26.01.2012 10 Monate Hochschulausbildung Das der weitere Eintrag 01.02.2012 bis 22.08.2012 Hochschulausbildung Höchstdauer überschritten abgetrennt wird ist noch nachvollziehbar, da die Ausbildungszeit nicht anerkannt wurde. Aber wieso dann der Geburtstag als einzelner Tag dargestellt wird? Seis.. drum.. Ebenso wie die hier nicht dargestellten Pflichtzeiten. Einmal wird das gesamte Kalenderjahr dargestellt, einmal in der Hälfte unterbrochen. Es hat sich aber beispielsweise am Vertrag (Konditionen, Art des Jobs) etc nichts verändert. Deshalb für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.. VG Hennes
Feliam 20.04.2015 | 09:42
Die Trennung von Pflichtbeitragszeiten kann u.a. folgende Gründe haben: Beitragssatzänderung der Rentenversicherung unterjährig, Wechsel der Krankenkasse, Wechsel des Abrechnungssystems beim AG, Umfirmierung des Betriebes...
Tutoram 20.04.2015 | 15:48
Ihre Probleme hätte ich gerne. Haben Sie außer Ihrer permanent erwähnten "Hochschulausbildung" eigentlich auch noch etwas anderes geleistet? Gearbeitet zum Beispiel? Wie man sich dermaßen intensiv mit solchen Lappalien beschäftigen kann, ist bestimmt nicht nur mir schleierhaft.....
LSam 20.04.2015 | 17:41
Hallo Hennes, . beschäftige mich seit 17 Jahren hobbymäßig mit dieser Materie. . Anknüpfend an die Darlegungen von User 'W*lfgang' und vom/von 'Experten/in" biete ich Ihnen zur Klärung der Probleme an, mich unter der Mailadresse: >Lothar.Schreiter@t-online.de< zu kontaktieren, Sie können mich auch anrufen: 0451-5028508 um alle noch vorhandenen Ungereimtheiten zu klären, was hier im Forum nicht immer gelingt.
Sittenwächteram 20.04.2015 | 19:47
Siehe auch dort: http://www.rentenüberprüfung.de/Home Warum verlangt der Herr Schreiter eigentlich Gebühren, wenn er doch "hobbymäßig" arbeitet?
Hennesam 20.04.2015 | 19:53
Eigentlich würde ich gerne nur auf den Inhalt eingehen, aber es stößt mir schon ziemlich derb auf. Das erste mal, dass ich in einem Forum so ofensiv-agressiv angefahren werde. Gehört das hier zum guten Ton? Es handelt sich doch um ein Forum in den Fragen erlaubt sein dürften. Es kann doch nur legitim sein auch Fragen zu stellen.. Ich hab kein Problem mit dem Versichertenverlauf (hat sich ja ziemlich schnell geklärt, dass dies normal ist), sondern es hat mich einfach interessiert, warum diese Unterteilung statt findet. Manche Leute interessiert das ganze doch und sie wollen mehr als nur einmal im Jahr ihre Jahresmitteillung (egal ob PRV oder GKV) wegheften.. Alles anderen danke ich für Ihren informativen Beiträge (und besonders für das Angebot von LS), welche zumindestens den einen oder anderen aha-Effekt bei mir zu verantworten haben! So ist der Wechsel der Krankenkasse vermutlich der Grund für die Pflichtzeitunterbrechung. Ich werde es aber an dieser Stelle dabei belassen. Ist mir wirklich zu doof hier so angefahren zu werden..
LSam 20.04.2015 | 20:14
. User Sittenwächter, hätten Sie den Inhalt meiner Homepage richtig gelesen, müsste der Zusammenhang erkennbar sein. . Wenn man mich offiziell beauftragt eine Bescheid- oder Rentenauskunft-Überprüfung vorzunehmen, wird von mir eine Dienstleistung erbracht, für die die angegebenen Kosten anfallen. . Alle übrigen Leistungen, Auskünfte und Gespräche zur Klärung von Sachverhalten, egal wie lange sie dauern, sind nicht kostenpflichtig.
W*lfgangam 20.04.2015 | 23:34
Hallo Hennes, sehens ganz gelassen/Geduld ...ein Forum ist ein Forum ist ein Forum - mit all seinen relevanten/zutreffenden Meinungsäußerungen oder/und auch so genannten 'pöbelnden' Troll-Beiträgen (die hier sehr offen - im Rahmen des Erträglichen - zugelassen werden/gut so, und auch zur Meinungsbildung beitragen). Letztendlich liegt es an jedem/r Fragendem/r selbst, aus allen wesentlichen Beiträgen die notwendigen Schlüsse zu ziehen ...hier die absolute Selbsterkenntnis zu erfahren? - sicher nicht, aber wichtige Hinweise/und wo es individuell möglich ist, nehmen Sie immer mit. Wenn es denn vor Ort im persönlichen Gespräch haken sollte (Scheißberater ...hmm, manchmal ist es auch ein ebensolcher Kunde ;-)), ergänzt Sie das Forum sicher gerne wieder. Gruß w. PS: ...lassen Sie nicht für wirklich simple Fragen/Antworten auch nur einen Cent aus der Tasche ziehen, wenn es schon die kostenfreien Stellen (Rathaus/Versicherungsamt und DRV-Beratungsstelle in der Nähe) aus dem Ärmel schütteln können (und ein nur zerhackter VV ist wirklich nur das Dämlichste, was einem dazu einfällt – wenn ansonsten alles voll/summiert im VV drin ist). Geht sicher nicht gegen LS – wer 'private' Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss auch dafür zahlen. Wenn er/sie zu 'doof' ist, sich vorher dazu zu informieren – watt shells ;-)
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