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Experten-Antwort

Darf ich als Harz4 Empfänger, die nach einer Medizinischen Reha gewährte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ablehen ?

von Daniel29.10.2019 | 16:24
110 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, mir wurde als Harz4 Empfänger eine Medizinische Rehabilitierung gewährt, die ich in anspruch genommen und absolviert habe. Für den Fall das ich noch eine Umschulung machen wolle,ist mir Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt worden. Meine Frage lautet nun:"Darf ich diese Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ablehnen, ohne mit Konsequenzen durch die ARGE zu rechnen ?". Mein wunsch ist es nämlich mir einen regulären Job, unter berücksichtung meines aktuellen Leistungsbildes, zu suchen. Vielen Dank im Vorraus Daniel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel, da dieses Portal von Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung betreut wird, können wir Ihnen über eventuelle Sanktionen des Jobcenters, bei einer Ablehnung von bewilligten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, keine konkrete Auskunft erteilen. Gesetzliche Grundlage für die Absenkung und den Wegfall des Arbeitslosengeldes II bildet der § 31 SGB II. Versuchen Sie es mal mit:

https://www.elo-forum.org

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Gruß und Kuss Dein Juliusam 29.10.2019 | 16:41
Wenn Sie wissen möchten, welche Konsequenzen Ihnen in diesem Fall vom JobCenter drohen, müssen Sie diese Institution befragen!
Danielam 29.10.2019 | 17:03
ich bezweifel eine rechtmäßige Antwort von denen zu erhalten.
Berateram 29.10.2019 | 17:35
Sie werden in einem Rentenforum keine Expertenantwort zu Leistungen des Joncenters erhalten, gleichgültig was Sie von den Antworten dort halten.
Danielam 29.10.2019 | 19:25
Oh da entschuldige ich mich, das ist wirklich nicht das richtige Forum für meine Frage. Eventuell kann die Moderation den Threat löschen. Alles gute und danke für die Informationen
???am 30.10.2019 | 08:18
LTA ist mehr als nur Umschulung. Die DRV unterstützt Sie auch, wenn Sie direkt eine Arbeit aufnehmen wollen. Von daher sollten Sie sich, unabhängig von einer möglichen Rektion des Jobcenters, mit einem Reha-Fachberater der DRV unterhalten.
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