Hallo Fati, ohne die Kenntnis des Leistungsfalles kann Ihnen hier keiner eine Antwort geben. Warten Sie bitte den Bewilligungsbescheid ab. Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.