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Experten-Antwort

Datum Renteneintritt volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer

von Susanne Huber26.06.2017 | 16:25
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Welches ist das Renteneintrittsdatum bei Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer? Ist es das Datum der nachträglichen Anerkennung einer vollen Erwerbsminderung und Zurückdatierung auf 03/2014 der vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger aufgrund eines anhängigen Verfahrens vor dem Sozialgericht, ist es der Tag der Antragstellung (07/2016), ist es das Datum das mir bei der Antragstellung als Renteneintritt genannt wurde (04/2016), ist es der Tag der Bewilligung der Rente ??? Oder kann ein Richter dieses Datum in einem anhängigen Verfahren vor dem Sozialgericht festlegen ? Gemäß § 99 SGB VI beginnt die unbefristete Erwerbsminderungsrente mit demjenigen Monat, zu dessen Beginn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu muss der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung gestellt sein, was in diesem Fall nicht gegeben ist. Wird der Antrag erst nach Ablauf von drei Kalendermonaten nach Eintritt des Versicherungsfalls gestellt, beginnt die Erwerbsminderungsrente am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Demnach wäre der Monat 03/2014 der Renteneintrittstermin. Allerdings wurde nicht innerhalb von 3 Monaten ein Rentenantrag gestellt, sondern erst 07/2016, sodass dies auch der Renteneintrittstermin sein dürfte. Was gilt denn nun ??? Nein, dieser Fall ist nicht konstruiert ! :-) Danke. Hoffentlich kann mir jemand diesen Wirrwar entknäulen :-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne Huber,

gemäß § 99 SGB VI beginnt die unbefristete Erwerbsminderungsrente mit demjenigen Monat, zu dessen Beginn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu muss der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung gestellt sein. Wird der Antrag erst nach Ablauf von drei Kalendermonaten nach Eintritt des Versicherungsfalls gestellt, beginnt die Erwerbsminderungsrente am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Hiernach würde sich bei Ihnen als Rentenbeginn 07/2016 ergeben.

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5 Antworten

Tinkaam 26.06.2017 | 16:41
Genauso ist es § 99 Abs. 1 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__99.html
Trollam 26.06.2017 | 16:40
das ist der Rentenbeginn in 07/2016. Das Datum der nachträglichen Anerkennung einer vollen Erwerbsminderung ist der sog. "Leistungsfall" oder auch der "Eintritt der Erwerbsminderung".
egal (der Erste)am 26.06.2017 | 16:42
Sie haben sich die Antwort schon selbst gegeben. Wenn festgestellt wird, dass seit 03/2014 bei Ihnen volle Erwerbsminderung vorliegt, ein Antrag aber erst 07/2016 gestellt wurde, so kann eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 99 SGB VI Abs. 1 SGB VI auch erst ab 07/2016 gezahlt werden.
Julia Deckeram 26.06.2017 | 17:34
Vielen Dank für die schnelle Klärung !!!! Lieben Gruß, Julia
Was nunam 26.06.2017 | 18:32
Susanne oder Julia ?
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