Hallo Susanne Huber,
gemäß § 99 SGB VI beginnt die unbefristete Erwerbsminderungsrente mit demjenigen Monat, zu dessen Beginn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu muss der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung gestellt sein. Wird der Antrag erst nach Ablauf von drei Kalendermonaten nach Eintritt des Versicherungsfalls gestellt, beginnt die Erwerbsminderungsrente am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Hiernach würde sich bei Ihnen als Rentenbeginn 07/2016 ergeben.