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Experten-Antwort

Dauer bis Antrag genehmigt wird

von Ronald Hentrich19.08.2013 | 16:05
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12 Antworten

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Hallo, kann man in etwa sagen wie lange ein Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente in Hamburg dauert

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

im Rahmen des Rentenverfahrens wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Rente bei Ihnen vorliegen. Dabei muß u.a. neben der Prüfung des Vorliegens von Erwerbsminderung (also die medizinischen Ermittlungen) auch Ihr Versicherungskonto vollständig geklärt werden.

Die Bearbeitungsdauer eines Rentenantrags kann daher individuell sehr unterschiedlich sein. Wenn Sie Fragen zum aktuellen Sachstand haben, können Sie sich gern an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.

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11 Antworten

Gigiam 19.08.2013 | 16:33
1,3 x wie in München 1,4 x wie in Stuttgart Spaß beiseite. Niemand kann dies sagen. Jeder Fall ist halt anders gelagert. Gigi
barrenturneram 19.08.2013 | 16:41
soviel ich weiß kann die bearbeitungszeit 6 monate dauern
Glaskugelbesitzeram 19.08.2013 | 16:41
Zwischen 2 Monaten und 5 Jahren.
Otto N.am 19.08.2013 | 19:29
Genauso lange, wie in anderen Städten! Mein Rentenverfahren dauerte inklusive Widerspruch und Klage in der 1. Instanz ziemlich genau zwei Jahre. Der Sachverhalt war eigentlich eindeutig. Allerdings hatten die DRV-Sachbearbeiter eine andere Auffassung von zumutbaren Verweisungsberufen als ich, mein Anwalt und das Sozialgericht. Wären die einsichtiger gewesen, hätte das Verfahren keine vier Wochen gedauert!
=//=am 20.08.2013 | 10:08
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Hallo, kann man in etwa sagen wie lange ein Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente in Hamburg dauert
Genauso lange, wie in anderen Städten! Mein Rentenverfahren dauerte inklusive Widerspruch und Klage in der 1. Instanz ziemlich genau zwei Jahre. Der Sachverhalt war eigentlich eindeutig. Allerdings hatten die DRV-Sachbearbeiter eine andere Auffassung von zumutbaren Verweisungsberufen als ich, mein Anwalt und das Sozialgericht. Wären die einsichtiger gewesen, hätte das Verfahren keine vier Wochen gedauert!
Ich finde es irritierend, wenn die Frage nach der Dauer des Rentenverfahrens mit der Gesamtdauer des Widerspruchs- und Klageverfahrens beantwortet wird. Beim Rentenverfahren geht es um die Entscheidung, wie und wann über den ANTRAG entschieden wird. Wird der Antrag abgelehnt, dauert das ganze Verfahren natürlich länger, erst recht, wenn sich noch ein Klageverfahren anschließt. In der Regel sollen Erwerbsminderungsanträge auch zügig abgeschlossen werden. Sofern aber noch eine ärztliche Begutachtung veranlaßt werden muß, dauert es eben entsprechend länger. Aber von Jahren kann man hier wirklich nicht sprechen. 6 - 8 Monate sind dann noch realistisch. Wenn bei der Antragstellung alles - inklusive ärztlicher Unterlagen - ziemlich komplett und eine Untersuchung nicht erforderlich ist, kann über einen Rentenantrag auch schon nach 2 Monaten (oder noch schneller) entschieden werden. Natürlich hat das nichts mit der Stadt zu tun! ;-) Wenn die DRV (Regionalträger - frühere LVA) ihren Sitz in Hamburg hat, kann man dort auch mal nach ein paar Wochen persönlich nachfragen.
AKW 75am 20.08.2013 | 17:38
Sie darf nur sechs Monate dauern, da sonst eine Untätigkeitsklage nach § 88 Abs. 1 SGG eingereicht werden kann. Die DRV zögert nämlich gerne berechtigte oder unberechtigte Antrage heraus. Diese Erfahrungen musste ich leider auch machen. Es ging hierbei aber um LTA. Nachdem ich eine Untätigkeitsklage eingereicht habe, erging der Bescheid aufeinmal recht schnell.
Schadeam 20.08.2013 | 18:03
Ist doch ein Schmarrn, was AKW 75 da von sich gibt. Das kommt nicht vor, dass ein Rentenantrag bei der DRV 6 Monate einfach so rumliegt, ohne dass irgendeiner was tut. Klar wenn das so wäre, dann wäre eine Untätigkeitsklage möglich - die allerdings durch die Einschaltung des Gerichts das Verfahren auch nicht beschleunigt. Aber wie gesagt, eine 6 monatige Untätigkeit kommt beim Rentenverfahren nicht vor, da sind unsere Lieben Vorgesetzten viel zu wild auf die Laufzeiten der Anträge und den "wichtigen Vergleich" innerhalb der einzelnen Abteilungen oder innerhalb der RV Träger. ein "absichtliches" Verzögern gibts da nicht.......
AKW 75am 20.08.2013 | 18:37
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Dann frage ich mich natürlich, warum mein eingereichter Widerspruch fünf Monate dauerte? Und warum reagiert die DRV Bund erst nach eingereichter Untätigkeitsklage und nicht vorher? Die wissen doch ganz genau, dass ein Widerspruch nach spätestens drei Monaten (§ 88 Abs. 2 SGG) beschieden werden sein muß. Wenn bei der DRV Bund die Kaffeemaschine defekt ist, dann entwickeln die dortigen Mitarbeiter aber ein recht hohes Arbeitspensum.
=//=am 21.08.2013 | 12:35
Zitat von AKW 75 anzeigenausblenden
Ist doch ein Schmarrn, was AKW 75 da von sich gibt. Das kommt nicht vor, dass ein Rentenantrag bei der DRV 6 Monate einfach so rumliegt, ohne dass irgendeiner was tut. Klar wenn das so wäre, dann wäre eine Untätigkeitsklage möglich - die allerdings durch die Einschaltung des Gerichts das Verfahren auch nicht beschleunigt. Aber wie gesagt, eine 6 monatige Untätigkeit kommt beim Rentenverfahren nicht vor, da sind unsere Lieben Vorgesetzten viel zu wild auf die Laufzeiten der Anträge und den "wichtigen Vergleich" innerhalb der einzelnen Abteilungen oder innerhalb der RV Träger. ein "absichtliches" Verzögern gibts da nicht.......
Dann frage ich mich natürlich, warum mein eingereichter Widerspruch fünf Monate dauerte? Und warum reagiert die DRV Bund erst nach eingereichter Untätigkeitsklage und nicht vorher? Die wissen doch ganz genau, dass ein Widerspruch nach spätestens drei Monaten (§ 88 Abs. 2 SGG) beschieden werden sein muß. Wenn bei der DRV Bund die Kaffeemaschine defekt ist, dann entwickeln die dortigen Mitarbeiter aber ein recht hohes Arbeitspensum.
Wieder so ein Schmarrn! Können Sie eigentlich nicht zwischen RentenANTRAGSVERFAHREN und RentenWIDERSPRUCHSVERFAHREN unterscheiden? Bei der Ausgangsfrage ging es schlicht und ergreifend um ein Rentenantragsverfahren! Und bei einer EM-Rente kann dies durchaus bis zu 6 Monaten dauern. Und eine Frist von 3 Monaten bei Widerspruchs- oder Klageverfahren ist schon aus praktischen Gründen in den wenigsten Fällen möglich. Sie sollten auch den Abs. 1 Satz 2 des § 88 SGG lesen - eine Verlängerung der Frist ist von Gesetz wegen durchaus möglich.
Sonniam 21.08.2013 | 20:16
Hallo. Habe 9.2011 den Rentenantrag gestellt und Bescheid kam März 2013 allerdingst dann rückwirkend zum 2.2012.Habe persöhnlich meine Unterlagen und Antrag bei der DRV abgegeben und die Unterlagen 11.2011 zurück bekommen.Habe mehrmals nach gefragt und mir wurde gesagt es liegt beim Medizinischen Dienst.Anfang dieses Jahres wurde mir gesagt das mein HA angeschrieben wurde um meinen jetzigen Zustand zu beurteilen.Der hat mich nochmal gründlich untersucht und rein geschrieben das er eine Reha für erforderlich hält.Was meint ihr wie schnell der Rentenantrag durch war keine 2 Wochen hat das gedauert. Denke meine Akte wurde verschlammt ich hatte alles mit abgegeben und grad ne AHB gehabt die über die RV lief.Zum Gutachten brauchte ich nicht weil meine Unterlagen aussage kräftig genug waren. Auch so kann es einen gehen obwohl alles dort kommplett vorliegt wird es nicht umgebend bearbeitet.und das war in Hamburg!!!! LG SONJA
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