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Experten-Antwort

Dauererwerbsminderungsrente

von Anton197808.10.2017 | 00:04
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Sehr geehrte Experten, ich habe nun nach 7 Jahren meine EMR unbefristet. Bisher stand in meinem Rentenbescheid das ich bis zu 450 € dazu verdienen darf. Im neuen Bescheid steht das wenn ich eine Tätigkeit aufnehme, egal ob ich etwas verdienen oder nicht, die Rente wegfallen kann. Hat sich diesbezüglich etwas verändert? Danke vorab. MfG Anton

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anton1978,

Voll erwerbsgemindert ist (weiterhin), wer nicht mindestens 3 Std. täglich arbeiten kann. Auch wenn Sie den Rahmen der Hinzuverdienstgrenze ausschöpfen wollen und regelmäßig 525 EUR im Monat, bzw. 6300 EUR jährlich erarbeiten, wird sicherlich die 3-Std.-Grenze bei der täglichen Arbeit nicht überschritten. Bei einem Verdienst in Höhe des Mindestlohns kommt man täglich auf 2,8 Stunden.

Aber auch für Selbstständige gelten die Regeln des medizinisch möglichen Arbeitspensums.

Es geht in dem Absatz lediglich um den medizinischen Status "voll erwerbsgemindert". In früheren Bescheiden wurde das anders präsentiert.

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6 Antworten

Fortitude oneam 08.10.2017 | 09:47
Hallo Anton, erstmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer unbefristete EMR. Warum sollen Sie plötzlich nicht mehr hinzuverdienen dürfen. Ganz bestimmt haben Sie in Ihrem aktuellen Bescheid etwas anderes drin stehen. Im Grunde genommen hat sich nichts geändert. Erwerbsminderungsrentner können bisher bis zu 450 Euro monatlich zu ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente fürchten zu müssen. Vom 01. Juli 2017 an gibt es auch für alle Renten wegen Erwerbsminderung neue Hinzuverdienstgrenzen durch das Flexirentengesetz. Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdient werden. Es kommt nicht mehr auf eine regelmäßige Verteilung der Einkünfte auf die einzelnen Kalerndermonate an. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fastrentneram 08.10.2017 | 12:14
Wie kann man nur jemandem zum Bezug einer EM-Rente beglückwünschen? Das hat doch nichts mit Glück zu tun! Ich glaube, dass die meisten EM-Rentner glücklich wären, wenn Sie gesund wären und eine EM-Rente nicht benötigten. In diesem Sinne, noch einen schönen Sonntag!
Anton1978am 08.10.2017 | 12:45
Hallo Fortitude one, Danke für deine Antwort. Wenn es möglich wäre würde ich gern den Passus aus dem Bescheid hier einstellen. Ich zitire nun eins zu eins: Darf ich neben der Rente arbeiten? Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben. Ihre Rente kann dann wegfallen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nichts verdienen oder sogar Verluste erwirtschaften. die Neuregelung ab Julie kenne genau so wie die allgemeinen möglichkeite des Hinzuverdienstes. Danke. VG Anton
Fortitude oneam 08.10.2017 | 13:19
Sie sind wahrscheinlich nur neidisch. Glückwunsch deshalb, weil von befristet und nach 7 Jahren auf unbefristetet. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ihnen auch einen schönen Sonntag. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fortitude oneam 08.10.2017 | 13:15
Hallo Anton, > wenn Sie nichts verdienen oder sogar Verluste erwirtschaften Bezieht sich explizit auf eine selbständige Tätigkeit > Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben Das müssen alle Erwerbsminderungsrentner ob befristet oder unbefristet. Bitte schauen Sie mal hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Anton1978am 08.10.2017 | 18:34
Hallo Fortitude one, das man den 450 € Job oder die selbständige Tätigkeit melden muss ist mir klar. Eine selbständige Tätigkeit über ich seit 3 Jahren in geringem Umfang aus. Das ist kein Problem. Ich wundere mich halt nur das dieser Satz in keinem der 3 vorherigen Bescheide steht. Danke für deine Ausführungen. Vielen Dank. MfG Anton
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