Hallo Anton1978,
Voll erwerbsgemindert ist (weiterhin), wer nicht mindestens 3 Std. täglich arbeiten kann. Auch wenn Sie den Rahmen der Hinzuverdienstgrenze ausschöpfen wollen und regelmäßig 525 EUR im Monat, bzw. 6300 EUR jährlich erarbeiten, wird sicherlich die 3-Std.-Grenze bei der täglichen Arbeit nicht überschritten. Bei einem Verdienst in Höhe des Mindestlohns kommt man täglich auf 2,8 Stunden.
Aber auch für Selbstständige gelten die Regeln des medizinisch möglichen Arbeitspensums.
Es geht in dem Absatz lediglich um den medizinischen Status "voll erwerbsgemindert". In früheren Bescheiden wurde das anders präsentiert.