Guten Morgen Anja,
ohne nähere Angaben zu dem Ticket kann Ihre Frage nicht beantwortet werden.
Sofern es sich um eine Fahrkarte im Rahmen einer Rehabilitation handelt, können Sie die Gültigkeit bei dem Kostenträger der Maßnahme bzw. der Rehabilitationseinrichtung erfragen. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Reha-Einrichtung den Anreisetag und voraussichtlichen Rückreisetag auf dem Reisekostengutschein einträgt. Ausgehend von diesen Daten bestimmt sich die Gültigkeit der Fahrkarten. Mit den Reiseunterlagen wird üblicherweise ein Begleitschreiben zu Ihrer Information übersandt. Hierin sollten auch Angaben zur Gültigkeit der Fahrkarten enthalten sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung