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Experten-Antwort

Deckelung der Reisekosten bei Reha

von Martin10.11.2015 | 09:12
1021 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Ich hatte kürzlich aufgrund meines Widerspruchs zur Erwerbsminderungsrente von der Knappschaft eine weitere Reha verordnet bekommen. Aufgrund der großen Entdernung hatte ich für Hin- und Rückreise mit dem eigenen PKW eine Strecke von 1008km zurückzulegen. Als Pauschale sind 0,2€/km veranschlagt was unterm Strich 201,60€ macht. Aufgrund der Deckelung der Reisekosten bekam ich aber nur 130€ in der Rehaeinrichtung erstattet. An wen kann ich mich wenden bezügl. der noch offenen 71,60€?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

leider können wir der von „hinten wie vorne“ gegebenen Antwort nichts mehr hinzufügen. Es besteht daher auch keine noch offene Reiskostenforderung mehr.

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3 Antworten

hinten wie von vorneam 10.11.2015 | 09:47
Die Deckelung der übernommenen Reisekosten ergibt sich aus dem Gesetz (§ 53 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 5 Abs. 1 BRKG). Eine Übernahme von Kosten über den Deckelungsbetrag hinaus bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs ist mangels gesetzlicher Grundlage („Erlaubnis“) ausgeschlossen. Auf diesen Kosten bleiben Sie sozusagen erst einmal sitzen, also können Sie sich an niemanden wenden. Nur in Fällen einer besonders weiten Anreise, in denen die Benutzung eines Kraftfahrzeuges wegen Art und Schwere der Behinderung medizinisch erforderlich ist (d. h., wenn Ihnen eine Anreise mit der Bahn – die grundsätzlich vorgesehen ist - nicht möglich ist), kann in Bezug auf die Begrenzung der Fahrkosten auf 130,00 Euro eine einzelfallbezogene Härtefallprüfung erfolgen. Hierzu gibt Ihre Schilderung aber nichts her.
GroKoam 10.11.2015 | 09:50
Frag Deine Frau ob Sie dein Taschengeld erhöht
Achillam 10.11.2015 | 10:49
Da es im Merkblatt bei Bescheiderteilung so veranktert ist, hätten Sie sich das vorher überlegen müssen.
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