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Experten-Antwort

Der Unternehmer stirbt und die angestellte Frau erbt das Unternehmen

von Frau Pfrommer11.09.2012 | 14:44
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2 Antworten

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Hallo, im Voraus schon einmal vielen Dank. Der Unternehmer Mustermann ist leider am 03.07.2012 verstorben. Seine Frau ist bei ihm angestellt und wird mit diesem Datum das Unternehmen erben und leiten. Jetzt ist meine Frage ab wann sie sich selber Privat oder Freiwillig in der Versicherung melden muss und zu wann ich das Beschäftigungsverhältnis beenden muss.? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Über die Versicherungs- und Beitragspflicht in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entscheidet die Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Sie sollten sich daher mit Ihrer Frage an die zuständige Krankenkasse wenden, da nur diese die Umstände dieses Falles beurteilen kann.

Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass das Beschäftigungsverhältnis wohl mit dem Tag enden wird, ab dem die Frau das Unternehmen erbt und leitet, da dann eine selbständige Tätigkeit vorliegen dürfte.

In der Rentenversicherung liegt Versicherungspflicht nur bei bestimmten Sachverhalten vor, z. B. wenn es sich um einen Handwerksbetrieb handelt. Sie haben leider nicht angegeben, um welche Art von Unternehmen es sich handelt.

Wie sich die Frau dann krankenversichern kann, kann ich nicht beurteilen. Dies müssten Sie auch bei der Krankenkasse erfragen.

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1 Antworten

Frau Pfrommeram 11.09.2012 | 15:38
Vielen Dank für die Antwort. Habe mich mit der Krankenkasse schon in Verbindung gesetzt.
Deutsche Rentenversicherung
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