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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Rehafachberater

von ede_wolf18.09.2009 | 12:19
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen und eine Weiterbildung zum Netzwerkadministrator gemacht. Danach habe ich mich über 40 mal in ganz Deutschland beworben, alles Absagen nur einmal ein Vorstellungsgespräch bei dem mir gesagt wurde" Ich müsste mich spezialisieren und mich in bestimmten Office Programmen noch weiterbilden". Das habe ich mit dem Rehafachberater besprochen, seine Aussage dazu war " Wenn ich eine Firma finde die mir eine Arbeitsgarantie gibt, würde er weitere Kurse genehmigen". Da ich fast 50 Jahre alt bin und keine Berufserfahrung als Administrator und Firmen nicht mehrere Monate warten, bis ich weitere Kurse gemacht habe, sehe ich darin keine Chance aber der Berater blockt ab. Jetzt habe ich eine große Firma die mir eine Arbeitsplatzgarantie gibt gefunden, allerdings nicht als Administrator sondern in einer anderen, ebenfalls leidensgerechten Arbeitsstelle, ich müsste aber noch mal eine 7 monatige Ausbildung machen. Ich habe dann den Kontakt mit dem Rehafachberater und der Firma hergestellt, trotz Gesprächen vom Personalleiter der Firma und Bestättigung der Arbeitsplatzgarantie blockt der Rehafachberater alles ab. Ich habe gegen seine Ablehnung einen Widerspruch geschrieben den er auch ablehnte, jetzt ist der Widerspruch bei seinem Koordinator der meinen Fall bearbeitet. Mittlerweile hat die Firma schon einen Einstellungsuntersuchungstermin mit mir storniert und einen Mitbewerber der vom Arbeitsamt gefördert wird zur Untersuchung geschickt. Ich habe zwar noch die Zusage aber die Ausbildung soll Anfang Oktober beginnen und mein Widerspruch wird schon zwei Wochen bearbeitet, da mir der Rentenfachberater auch noch die falsche Adresse für den Widerspruch gegeben hat. Meine Frage lautet daher: Bei wem kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Rehafachberater formulieren, denn mit diesem Berater will ich nichts mehr zu tun haben, denn er hat sich schon bei anderen Sachen quergestellt. Mit freundlichen Gruß

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema nicht positionieren kann.

15 Antworten

IT-Mannam 18.09.2009 | 13:17
Ich kann fachlich und im Detail sehr genau beurteilen, was Sie da schreiben. Meine klare Aussage: Netzwerkadministrator ist ein "Job" für Dipl.-Informatiker oder EDV-Praktiker mit fundierten Kenntnissen und langen Erfahrungen in der Welt der Betriebssysteme, Programmiersprachen, Firewalls, Hardware und mittlerweile zunehmend auch Rechtsfragen. Ich kann es fast nicht glauben, dass man Ihnen diese Weiterbildung empfohlen hat und auch Hoffnung auf eine Arbeistsstelle gemacht hat.
Erfahrungsmacheram 18.09.2009 | 17:58
Nicht umsonst werden DAB auch als Formlos, Fristlos, Fruchtlos bezeichnet. Machen Sie Ihre eigenen Erfahrungen, seien Sie aber nicht enttäuscht, wenn es genauso abläuft! Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, indbesondere die der Beamten, haben in diesem Staat Narrenfreiheit - Verantwortung übernehmen dürfen immer nur die "Anderen", sie selbst wissen sich zu schützen.
Rolf F.am 18.09.2009 | 19:17
Hallo, gestern hat mich ein Richter des Amtsgerichts Kreuzberg zu 5 Jahren Knast verurteilt. Nun möchte ich eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen diesen üblen Kerl starten. Hilfe. Ich suche einen, der mich auf Bewährung draussen läßt, weil ich ja nur 2x eine Bank überfallen habe. Wie formuliere ich nur eine DAB?
ede_wolfam 19.09.2009 | 11:27
Hallo -_-, danke nachdem ich Ihre Antwort gelesen und bei Wiki nachgelesen habe, wäre so eine Beschwerde nicht das Richtige. Aber es muss doch in unserem Land eine Möglichkeit geben Fehlentscheidungen von kompetenten Entscheidern überprüfen zu lassen,oder?
-_-am 18.09.2009 | 19:57
Lesen Sie erst einmal: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Die Übersendung einer Dienstaufsichtsbeschwerde an eine oberste Dienstbehörde (z. B. Ministerium) ist meist wenig hilfreich, da die Beantwortung von diesen wieder "nach unten" delegiert wird. Wie sollte es auch anders sein. Der Minister war ja nicht dabei und kann die Sache erst nach Stellungnahme des Betroffenen überhaupt bearbeiten. Das führt zwangsläufig zu einer zeitlichen Verzögerung und die wollten Sie ja doch gerade vermeiden. Dazu müsste außerdem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden können. Das bedeutet, ein Amtsträger muss sich persönlich verkehrt verhalten haben. In Ihrem Fall scheint mir aber eine Ihrer Meinung nach falsche Sachentscheidung vorzuliegen, die Sie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht rügen können. Die Dienstaufsichtsbehörde wird sich da dann fein raus halten, Sie investieren Ihre Zeit und Mühe vergeblich, werden letzlich auf den Rechtsweg verwiesen und verzögern Ihr Anliegen zusätzlich.
ede_wolfam 19.09.2009 | 11:16
Hallo IT-Mann.Danke für Ihre schnelle Antwort! Sie haben Recht mit Ihrer Aussage, ich hätte diese Weiterbildung nicht machen dürfen. Ich habe mich vorher wohl leider bei den falschen Leuten erkundigt, die mir sagten das man auch ohne berufliche Erfahrung in diesem Job arbeiten könnte. Doch nun ist zu spät und ich möchte ja etwas Neues beginnen bei der ich bis zum Rentenalter eine sichere und garantierte Arbeitsstelle bekomme, aber der Rehafachberater hat abgelehnt und mein Widerspruch hat er auch schon abgelehnt, es liegt jetz in den Händen des Koordinators.
ede_wolfam 19.09.2009 | 11:32
Hallo Erfahrungsmacher, dieses Forum hat mich überzeugt das eine Dienstaufsichtsbeschwerde nichts bringt, nur irgendwas muss ich tun, ich kann mir doch nicht alles gefallen lassen nur weil ein Rehafachberater einen sicheren Job hat und sein Geld verdient, ohne die fachliche Kompetenz einzusetzen die er eigentlich haben sollte.
Jopiam 19.09.2009 | 15:30
Hallo Erfahrungsmacher Deine Ausführungen sind SUPER! Ich habe nach dieser Formulierung Jahre Gesucht, Und du Schreibst das so einfach, mit so wenig Worten! Trifst du den Nagel auf dem Kopf PRIMA, Prima PS Wieder mit Fehler für die, die danach suchen (sie sollen ja auch zu Tun Haben)
Nixam 19.09.2009 | 17:05
Der Fachberater für Rehabilitation hat Ihnen nach den Einstellungsstatistiken/Arbeitsplatzstatistiken und aufgrund Ihrer persönlichen Eignung eine Weiterbildung genehmigt, welche Sie auch durchgeführt haben. Leider ist es aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage nicht möglich, sofort ...auch nach 40 Bewerbungen ....einen Arbeitsplatz zu finden. Die vom Fachberater aufgestellte Forderung : "Einstellungswilligen Arbeitgeber mit Zusage eines Dauerarbeitsplatzes für die Bewilligung eines geforderten....weiteren....Fortbildungskurses" ist gängige Praxis. Ich arbeite selbst im Bereich Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung und weiss, dass Ihr Fachberater keine andere Möglichkeit hat, als Ihnen den Kurs nur bei einer schriftlichen Einstellungszusage eines einstellungswilligen Arbeitgebers möglich ist. Das ist leider die Umsetzung der Sozialgesetze in der Rentenversicherung schuld und nicht Ihr Fachberater für Rehabilitation. Die von Ihnen angestrebte Dienstaufsichtsbeschwerde bringt Ihnen in der Sache überhaupt nichts, da die Kriterien für die Bewilligung eines weiteren Kurses nunmal sind: "Einstellungswilliger Arbeitgeber muss vorhanden sein, der Ihnen genau den Kursus benennt, welchen Sie für einen Arbeitsplatz bei ihm benötigen mit der schriftlichen Dauerarbeitsplatzusage nach Absolvieren des geforderten Kurses". Und sind Sie überhaupt sicher, dass Sie selbst bei Vorliegen dieser Einstellungszusage des Arbeitgebers, und wenn Sie diesen Kurs gemacht haben und anschliessend von ihm eingestellt wurden, dann auch einen Dauerarbeitsplatz bei diesem Arbeitgeber...trotz schriftliche Zusage ...erhalten werden? Wissen Sie, wieviele Arbeitgeber diese Dauerarbeitsplatzusage dem RV-Träger geben und anschliessend wegen "schlecher Wirtschaftslage" den Arbeitnehmer wieder "vor die Türe" setzen? Ich arbeite in diesem Bereich Rehabilitation und glauben Sie mir, ich kann "ein Lied davon singen". Ein schönes Wochenende Nix
Schmids Katzeam 19.09.2009 | 15:40
Hallo ede Ja ist schon Traurig in diesem LAND. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, das ist unser Haupt Problem.
ede_wolfam 20.09.2009 | 13:19
Hallo Nix, die neue Ausbildung die ich anstrebe ist 100% sicherer Arbeitsplatz da es um Dienstleistung geht und die Firma groß und Namenhaft ist die dahinter steht. Also für den Fachberater wäre ich bei Genehmigung weg vom Schreibtisch. So er es nicht genehmigt bekommt den Job und die Ausbildung ein jüngerer Kandidat der auch noch bessere Chancen auf dem Arbeitsplatz hat, gefördert von der Agentur für Arbeit.
---am 21.09.2009 | 07:34
Wenn derjenige eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen hat...
Bescheideneram 21.09.2009 | 07:22
Eine DAB wird in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung mit einer kurzen Stellungnahme des Betroffenen erledigt. Sparen Sie sich die Zeit und nehmen Sie den Berater wenn überhaupt nur in Haftung. Damit tun Sie dem Berater jedoch auch nicht weh -> Dienst-Haftpglichtversicherung.
B´sonam 21.09.2009 | 09:49
Wofür soll der Berater denn haften ? Dass er sich an die geltenden Gesetze hält ? (siehe Beitrag von Nix)
ede_wolfam 21.09.2009 | 09:53
Vielen Dank an alle die sich hier beteiligt haben. Ich sehe ein das diese Beschwerde keinen Sinn hat! Gruß ede_wolf
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