Hallo Regina,
nach Ihren Angaben ist davon auszugehen, dass beide Gesellschafter / Geschäftsführer als selbständig Tätige gelten. Eine Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter liegt somit nicht vor.
Selbständig tätige Dozenten mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze ( aktuell 450 Euro im Monat ) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens versicherungspflichtig, sofern Sie nicht im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ( oder mehrere geringfügige Beschäftigte ) beschäftigten. Üben mehrere Personen gemeinsam eine selbständige Tätigkeit aus, werden die Beschäftigten gleichermaßen aufgeteilt.