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Experten-Antwort

Dozenten schließen sich zusammen

von Regina12.05.2017 | 18:31
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11 Antworten

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Hallo, selbständige Dozent/Lehrer müssen ja Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Nun überlegen wir (2 Personen) eine GmbH zu eröffnen und über die GmbH Lehraufträge anzubieten (wir haben schon private Altersvorsorge und benötigen keine gesetzliche). Nun habe ich gehört, dass das bei einer GbR nicht geht. Geht das bei einer GmbH? Danke für Ihre Hilfe. Regine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Regina,

nach Ihren Angaben ist davon auszugehen, dass beide Gesellschafter / Geschäftsführer als selbständig Tätige gelten. Eine Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter liegt somit nicht vor.

Selbständig tätige Dozenten mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze ( aktuell 450 Euro im Monat ) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens versicherungspflichtig, sofern Sie nicht im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ( oder mehrere geringfügige Beschäftigte ) beschäftigten. Üben mehrere Personen gemeinsam eine selbständige Tätigkeit aus, werden die Beschäftigten gleichermaßen aufgeteilt.

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10 Antworten

Roter Heringam 12.05.2017 | 18:36
Tarifflucht unterstütze ich nicht! Zahlen Sie weiter, junge Frau!
W*lfgangam 12.05.2017 | 19:20
Hallo Regina, klären Sie das im Rahmen eines 'vorgezogenen' Statusfeststellungsverfahren mit Ihrer DRV - GmbH/Gesellschafter-Geschäftsführer/in ist kein Thema, das man so eben mal aus dem Ärmel schüttelt ...zudem die eigentliche versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit als Dozenten dabei weiterhin eine Rolle spielt - sofern Sie sich nicht auf reine Verwalter-/nicht lehrende Tätigkeiten in der GmbH beschränken wollen ;-) Gruß w.
KSCam 12.05.2017 | 19:42
Am besten die 2 Dozenten tun sich zusammen, stellen gemeinsam eine Sekretärin ein die mindestens 901 € im Monat verdient und dann ist das Thema Versicherungspflicht vom Tisch. Alles andere klären Sie wie auch W*lfgang rät direkt mit der DRV.
Wundernaseam 12.05.2017 | 21:21
Und demnächst stehen Sie auf der Matte und stellen fest, dass die private Vorsorge gar nicht für Erwerbsminderung gilt, oder? Und wer zahlt Ihnen dann die Krankenversicherungsbeiträge? Lehrer wissen aber ja ohnehin alles besser! Viel Glück
Reginaam 13.05.2017 | 10:06
Tatsächlich wollen wir beide auch als Dozenten arbeiten und unsere Verwaltung auch selbst machen - die Anteile wären 50:50. Also wärne bei einer "normalen" GmbH beide GF versicherungsfrei. Aber wir sind beide Dozenten. Überlagert die Tatsache "Dozent" die GmbH? Bei einer GbR ist das so... Grüße Regina
Hans Naseam 13.05.2017 | 15:44
Hier sind nicht nur sozialversicherungsrechtliche sondern auch steuerliche Gesichtspunkte von Belang. Da würde ich auch einen Steuerberater mal fragen, wie die Vor- und Nachteile insgesamt sind.
Hellen Oseram 13.05.2017 | 15:49
Jede Firma kann ihre Rechtsform frei wählen, warum sollen das nicht auch Dozenten können? Allerdings setzt meines Wissens eine GmbH ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe voraus, das mir bei einer Dozententätigkeit nicht gegeben erscheint. Also besser mal einen Fachmann fragen.
Roter Heringam 13.05.2017 | 17:39
Vorschlag zur Güte: Sie tun sich in der GmbH zu dritt zusammen, alle als geschäftsführende Gesellschafter, Anteile 3x 1/3, einfache Mehrheit zählt. Folge: Alle sind als Angestellte pflichtig. Damit kann die Versichertengemeinschaft leben.
Werner67am 15.05.2017 | 08:46
Hallo Regina, Dozenten sind versicherungspflichtig, wenn der Gewinn über 450,- EUR liegt und der Dozent keinen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt. Ob Sie die Tätigkeit als Einzelunternehmer ausüben oder als GbR oder als GmbH spielt dabei keine Rolle. Das heißt, alle Gesellschafter einer solchen Dozenten-GmbH, die selbst als Lehrer tätig sind, müssen Beiträge zahlen. Sie können die Versicherungspflicht nur vermeiden, wenn Sie bzw. die Gesellschaft Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigen. Dabei muss das Gehalt der Arbeitnehmer : Anzahl der Gesellschafter über 450,- EUR liegen.
Reginaam 15.05.2017 | 12:16
Herzlichen Dank für die Infos. Dann bleiben wir wohl in unserer GbR. Kann ich noch einen §en haben? Danke Regina
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