Hallo Tabea,
wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger und fragen Sie dort nach, wie sich eine Dozententätigkeit auf Ihre Erwerbsminderungsrente auswirken wird. Denn wenn Sie mehrere Einkünfte erzielen (Arbeitsentgelt aus Minijob und Arbeitseinkommen aus der Dozententätigkeit), sind diese zusammenzurechnen.