Ein Anspruch auf Waisenrente besteht bis zum Abschluss des Studiums. Ein weiterstudieren in einem Nebenfach dürfte nur rentenbegründend sein, wenn ein weiterer Abschluss vorgesehen ist. Dieses dürfte eine Einzelfallprüfung bei Ihrem Leistungsträger hervorrufen. Wie schon hier im Forum gesagt, muss die zeitliche Belastung durch das Studium min. 20 Wochenstunden betragen. In Zweifelsfällen erfolgen konkrete Nachfragen bei der Uni, bei der z. Bsp. die Teilnahme an Prüfungen erfragt wird.