Hallo,
das deutsche Rechtssystem bietet im Sozialrecht ausreichend Möglichkeiten abgelehnte Leistungsansprüche gerichtlich überprüfen zu lassen. Und das ist auch gut so. Betrachtet man die nackten Zahlen, ist aber auch festzustellen, dass die weit überwiegende Zahl der Klagen zurückgewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung