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DRV-Sozialgerichtsverfahren

von Gerichtsunkundiger11.08.2007 | 15:25
1560 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forumsteilnehmer, in einem schon seit längerer Zeit vor den Sozialgerichten geführten Prozess gegen die DRV wegen Erwerbsminderungs rente, hat jetzt die DRV einen Vorschlag unterbreitet, die An- gelegenheit durch einen unab- hängigen Sachverständigen erneut begutachten zu lassen, allerdings unter Aussenvor- lassung aller bisherigen Sach- verständigen in den beiden Verfahren. Was ist von diesem Vorschlag zu halten, und welche mögliche Konseqenz ist daraus ableitbar. Mit freundlichen Grüssen Gerichtsunkundiger

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 13.08.2007 | 12:03

Das LSG ist Herr des Verfahrens. Das bedeutet, dass die Deutsche Rentenversicherung den von Ihnen beschriebenen Vorschlag dem LSG unterbreitet haben muss. Es obliegt dem LSG zu entscheiden, ob ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben wird und wie es dieses dann bewertet bzw. gewichtet.

Falls das LSG die Berufungsklage zurückweist und keine Revision zulässt, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, einen erneuten Rentenantrag stellen.

Moderatoren-Antwortam 21.08.2007 | 09:29

Den sehr sachkundigen Hinweisen kann nur zugestimmt werden - wenn auch anzumerken ist, dass dies schon fast die Aufgaben dieses Forums überschreitet...

MfG

Moderatoren-Antwortam 22.08.2007 | 09:02

Welche "Experten" sind denn gemeint??

16 Antworten

KSCam 11.08.2007 | 21:44
wenn unter den Forumsteilnehmer ein Wahrsager o.ä. ist, erhalten Sie Antwort - sonst eher nicht. Blöd gesagt kann rauskommen, dass Sie den Prozess gewinnen oder verlieren - wer soll das beurteilen.
Gerichtsunkundigeram 11.08.2007 | 23:09
Lieber KSC, da Sie offenkundig nicht in der Lage sind, eine verfahrensrecht liche Frage, sachdienlich zu be antworten, schlage ich Ihnen vor, toben Sie sich in anderen Foren aus, die Ihrem geistigen Niveau entsprechen. "Was kümmerst den Mond,wenn der Hund ihn anbellt".
KSCam 12.08.2007 | 11:34
ich versuche es nochmal: wenn ein neuer Sachverständiger aufgeboten wird, wird der Sie begutachten, ein Gutachten ersstellen und das wird ausgewertet. Entweder bestätigt sich dadurch die bisherige Auffassung der RV und die bleiben bei Ihrer Entscheidung keine Rente zu zahlen - dann wird der Richter am SG entscheiden müssen. Und da gibts 2 Möglichkeiten: Rente ja oder Rente nein. Oder der neue Bericht kommt zum Ergebnis, dass Sie erwerbsgemindert sind, dann kann die RV den Rentenescheid erteilen, wobei dann das SG Verfahren beendet sein dürfte, weil Sie ja Recht bekommen haben. Und im Ergebnis sind wir jetzt wieder bei meiner Antwort von gestern Abend, vielleicht gibts die Rente, vielleicht aber auch nicht?
Blödmannam 12.08.2007 | 14:03
@KSC, immer noch nichts gelernt? Warum quatschen Sie die Fragesteller erst immer so dumm an? Es recht doch vollkommen aus, die Fragen sachgerecht zu beantworten. Das Sie das können, ist hinlänglich bekannt, warum also immer wieder diese unnötigen Sprüche? Psychoprobleme?
Unbekanntam 12.08.2007 | 14:19
@ Gerichtskundiger und "Blödmann". Sind Sie mir nicht bitte böse, aber Ihre Fragen kann er garnicht sachdienlich beantworten, weil es keine sachdienliche Frage ist. Sie fragen hier im Forum, wie ein rechtliches Gutachten ausgehen wird. Rufen Sie doch einfach mal beim zuständigen Sozialgericht an und fragen Sie mal höflich bei einem Richter an. Sie werden keine richtige Antwort erhalten, weil wie schon auch KSC es betont hat, keiner eine Glaskugel hat.
Gerichtsunkundigeram 12.08.2007 | 18:04
Hallo Skrenn, Sie haben im Grundsatz Recht. Die Rechtslage ist aber komple- xer und hat auch einen weite- ren Hacken, die bisherigen Par- teigutachten sollen alle aussen vor bleiben. Das könnte letztendlich für mich bedeuten, dass im Fall einer erneuten Schlechtbegut- achtung, ich, keine weiteren Möglichkeiten hätte, ein Rechts mittel einzulegen. D.h. ich kann micht selbst ins "Abseits" manö vrieren, und bin verfahrens- rechtlich ausgetrickst. Dies möchte ich nach Möglichkeit vermeiden, zumal die Sache vor dem LSG anhängig ist. MfG.
Skrennam 12.08.2007 | 17:55
An sich ist gegen das Verfahren nichts einzuwenden. Sie trauen dem RV-Gutachter nicht, welcher ein Ihnen nicht genehmes Gutachten erstellt hat. Ein durch Sie beauftragter Gutachter besagt etwas Anderes. Pattsituation. Also wird ein neutraler dritter Gutachter herangezogen. Mehr ist dahinter nicht zu vermuten.
Manfredam 13.08.2007 | 07:17
Finde interessant in diesem Zusammen hang , das die DRV einen " unabhängigen " Sachverständigen zuziehen will. Das heisst also im Umkehrschluss, das die früheren von der DRV beauftragten Gutachter wohl nicht unabhängig waren. Hier wird also wieder einmal der Verdacht bestätigt, das die Gutachter die von der DRV beauftragt werden, im Sinne Ihres Auftraggegers begutachten.
Insideram 13.08.2007 | 14:55
Stimmt, Mannfred ! Deshalb gibt es ja auch keine Frührentner in Deutschland, weil alle Gutachter befangen sind und alle Antragssteller als arbeitsfähig einstufen ! Wenn Sie ein Privatgutachten in Auftrag geben würden, wäre dieser Gutachter dann vielleicht "unabhängig" ? Was würden Sie wohl antworten, wenn die DRV diesen Gutachter wegen Befangenheit ablehnen würde ? Aber in diesem Fall wäre das dann natürlich etwas ganz anderes, stimmt´s ?
Frageram 15.08.2007 | 11:07
"durch einen unab- hängigen Sachverständigen erneut begutachten zu lassen," Wer soll denn den Sachverständigen bestimmen? Was heißt "ohne" Vorgutachten? Woher kommen die Daten, die der "Unabhänge" erhält?
Gerichtsunkundigeram 15.08.2007 | 20:49
Das Gutachten soll vom LSG beauftragt werden, dazu braucht das LSG aber keinen Vorschlag. Das LSG ist an den Vorschlag nicht gebunden, da "Herr des Verfahrens". Der sogenannte "neutrale Gut- achter" braucht auch nicht die Vorgutachten, denn das Ge- richt stellt insbesondere geziel- te Fragen bzgl. der Schmerz- systematik wie z.b. Entstehung ab wann, etc. die der Sachver ständige während seiner Explo- ration ergründen muss, und an- schließen in einer zusammen- fassenden Bewertung schrift- lich in seinem Gutachten dar- stellt. So einfach ist das. Noch fragen?
Frageram 17.08.2007 | 02:43
" So einfach ist das. Noch fragen?" Will Ihnen denn die DRV die Auswahl unter drei Gutachtern (siehe SGB IX) zubilligen, die nie für die DRV xy oder yx tätig waren?
Gerichtsunkundigeram 20.08.2007 | 18:14
Der DRV ist sehr wohl bekannt, dass sie einen Verfahrensfeh- ler begangen hat, denn der ärztliche Dienst schreibt in sei- ner Stellungnahme für das LSG: Wenn man alle Argumente des Klägers auf einen Punkt bringt, so ist das folgendermaßen zu sehen: Die Schmerzsymptomatik sei in ihrer Auswirkung auf das Leis- tungsvermögen unzureichend beziehungsweise falsch gewür- digt worden. In den bisherigen Verfahren wurden durchaus kompetente Sachverständige seitens der DRV (gemeint Feststellungsver- fahren) und auch seitens der Gerichte gehört. Wir schlagen daher dem Gericht weiter vor, einen unabhängigen Sachver- ständigen zu hören, der bisher an den verschiedenen Verfah- ren nicht beteiligt war. Der Gut achter sollte ein schmerzthera- peutisch ausgewiesener Arzt für Psychiatrie oder psychothe- rapeutische Medizin sein. Mit diesem Vorschlag soll ver- sucht werden, den Verfahrens- fehler juristisch zu heilen.
Frageram 21.08.2007 | 23:30
Könnte es sein, daß die hier tätigen "Experten" (Sie sind nicht gemeint) nicht so gut qualifiziert sind wie der "Frager"?
Frageram 21.08.2007 | 23:23
"Mit diesem Vorschlag soll ver- sucht werden, den Verfahrens- fehler juristisch zu heilen." Ist doch richtig schön solch ein Dokument hinsichtlich der Inkompetenz der bisherigen DRV-Gutachter zu haben. Hat Ihr Rechtsbeistand ein Problem damit dieses zu nutzen? BTW: Habe erst kürzlich gegen die DRV wegen diverser Fehler der DRV Prozeß im Ergebnis gewonnen.
Frageram 22.08.2007 | 18:33
Na die, die sich dafür halten, aber sich nicht Experten nennen können, weils die Software nicht zuläßt.
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