Hallo Werner,
die Frage einer erneuten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben kann man nicht pauschal beantworten.
Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben und hierdurch könnten Sie Ihre damals geförderte Tätigkeit nicht mehr weiter ausüben, könnten sich neue Gesichtspunkte ergeben haben. Wir empfehlen Ihnen ggf. einen erneuten Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Ihr Rehabilitations-/Rentenversicherungsträger wird den Sachverhalt dann für Sie im Einzelfall prüfen.