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Durchschnittliches Einkommen V0800 5.2

von Sara31.01.2021 | 21:02
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Sehr geehrte Damen und Herren, beim Ausfüllen des Bogens V0800 weiß ich nicht, was ich unter Punkt 5.2 angeben soll. Ich bin Angestellte Psychotherapeutin in Elternzeit, habe nebenberuflich (während der Elternzeit) seit Ende 2017 eine eigene Praxis. 2018 habe ich in dieser Praxis auch ein relevantes Einkommen erzielt, 2019 wurde dann mein zweites Kind geboren, seitdem habe ich nur 1-2 Stunden wöchentlich gearbeitet und kein relevantes Einkommen erzielt (2020 auch bedingt durch Corona). Muss ich nun das Einkommen aus 2017, 2018, 2019 und 2020 mitteln? Oder ist es möglich einen Anhang anzufügen, in dem das Einkommen und die wöchentlichen Arbeitsstunden dargestellt werden? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe, Sara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sara,

sollten sich die Einkünfte dramatisch unterscheiden, fügen Sie am besten den von Ihnen beschriebenen Anhang bei. Sollte sich Ihr Einkommen allerdings immer unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro brutto im Monat befunden haben, können Sie dies auch so im Antrag angeben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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