Hallo Sara,
sollten sich die Einkünfte dramatisch unterscheiden, fügen Sie am besten den von Ihnen beschriebenen Anhang bei. Sollte sich Ihr Einkommen allerdings immer unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro brutto im Monat befunden haben, können Sie dies auch so im Antrag angeben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung