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Experten-Antwort

Ehrenamt

von Jan11.09.2018 | 21:30
122 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe eine unbefristete volle EMR, die sofort beim Erstantrag vor einem Jahr bewilligt wurde. Seit einiger Zeit bin ich in einem Ehrenamt für drei Stunden pro Woche an zwei Tagen tätig. Das Ehrenamt habe ich bei der RV gemeldet, auch die Aufwandsentschädigung die ich erhalte. Ich habe schriftlich die Bestätigung, dass das Ehrenamt rentenunschädlich ist. Jetzt würde ich gern statt der drei Stunden demnächst fünf Stunden pro Woche arbeiten, da mir das Ehrenamt hilft mit meiner Lebenssituation besser zurecht zu kommen. Je nach Aufgaben würde ich das Ehrenamt an zwei oder drei Tagen leisten. Natürlich achte ich darauf, immer weniger als drei Stunden pro Ehrenamtstag tätig zu sein. Meine obere Grenze sind 2,5 Stunden. Meine Aufwandsentschädigung erhöht sich nicht, wenn ich statt der drei fünf Stunden pro Woche arbeite, da es sich um eine pauschale Aufwandsentschädigung handelt. Kann es sein dass die Erhöhung von drei auf fünf Stunden Ehrenamt pro Woche rentenschädlich ist? Ich gehe mal davon aus , dass ich diese Erhöhung der Arbeitszeit der RV mitteilen muss, was ich auch gern möchte. Sollte ich mir von der RV bestätigen lassen, dass diese Erhöhung nicht rentenschädlich ist ? Oder ist es übertrieben, eine solche Bestätigung anzufragen? Ich habe diese Bestätigung ja für dasselbe Ehrenamt für drei Stunden pro Woche. Und rein kognitiv weiß ich ja, wieviel Stunden man bei voller EMR unter Beachtung der Restleistungsfähigkeit arbeiten darf. Und von dieser Grenze bin ich ja auch mit 5 Stunden pro Woche weit entfernt. Ich habe bei dem Thema immer viele Ängste ( also dass ich meine Rente gefährden könnte) , was sicher auch mit meiner psychischen Erkrankung zusammenhängt. Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jan,

selbstverständlich können Sie eine Anfrage an Ihren Rentenversicherungsträger richten, der Ihnen eine schriftliche Auskunft erteilt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DRVam 12.09.2018 | 07:09
Sie sind verpflichtet alle Änderungen bezüglich Ihrer Beschäftigung Ihrem Rententräger mitzuteilen. Dieser entscheidet dann, ob Art und Umfang rentenschädlich sind.
Janam 12.09.2018 | 09:40
Halle DRV, Danke für Ihre Antwort. Dass weiß ich , dass dies so ist und ich würde dies ja auch mitteilen, wenn ich die Zeit wie geschrieben erhöhe. Das ist ja schon in meinem Interesse... Meine Frage war eher ob es überzogen ist, wenn ich im Vorfeld ( bevor ich die Ehrenaamtszeit wie beschrieben erhöhe) eine schriftliche Bestätigung erbitte, dass dies nicht rentenschädlich ist. Mit freundlichen Grüßen Jan
Deutsche Rentenversicherung
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