Hallo,
wenn Sie als US-amerikanischer Staatsangehöriger mindestens 60 Monate Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich, weil Sie nach dem deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt sind. Dies ist unabhängig davon, wo Sie wohnen. Somit ist es für Ihre Frage unerheblich, ob das Abkommen mit der Republik Moldau bei Wohnsitz in Transnistrien Anwendung finden würde.
Allerdings unterliegen NATO-Truppenangehörige nach dem NATO-Truppenstatut nicht den deutschen Rechtsvorschriften und sind damit auch nicht in Deutschland rentenversichert. Bitte überprüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen, ob tatsächliche Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt wurden.
Mit freundlichen Grüßen